Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Maimami2007, 27. SSW am 03.04.2008, 13:16 Uhr

Elterngeld

Hallo,

ich hoffe Dir einen Teil Deiner Fragen beantworten zu können.

Das Elterngeld richtet sich nicht nach den letzten drei Netto-Gehältern sondern nach den letzten 12. Die Monate in denen Du Mutterschaftsgeld bekommst, zählen nicht mit.

Man kann das Elterngeld auf zwei Jahre splitten. Habe ich aber nicht gemacht und würde es auch nie tun.

Mein Mann hat gleich nach der Geburt zwei Monat genommen, während ich noch in Mutterschutz war.

Schau mal diese Seite an. Finde sie sehr hilfreich.

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Service/themen-lotse,thema=thema-elterngeld.html

Viele Grüße

 
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