Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Minalina05 am 16.10.2023, 12:34 Uhr

Elterngeld Struggle für Kind2

Hallo ihr lieben,

Ich bin ein wenig verzweifelt und hoffe dass ihr mir helfen könnt. Ich bin ungeplant wieder schwanger geworden. Der ET des Babys (Nr.2) ist der 26.05.2024. Meine Elternzeit für mein erstes Kind geht noch bis Oktober 2024. Ich habe mir aber 2 Jahre Elternzeit genommen. Die letzte Zahlung des Elterngeldes ist der 15. Juni 2024 (ElterngeldPlus).

Ich bin total verzweifelt! Bekomme ich, dadurch dass Baby Nr. 2 noch in der Elternzeit geboren wird, trotzdem noch volles Elterngeld? Oder kriege ich nur den Mindestsatz? Ich habe auch schon bei der Elterngeldstelle angerufen, aber die wussten das tatsächlich nicht so genau und haben mich erstmal abgewimmelt. Falls ich nicht volles Elterngeld kriege, habe ich wirklich ein dickes Problem. Mein Mann ist auch nur Azubi. Mein Arbeitsverhältnis besteht natürlich noch.

 
11 Antworten:

Re: Elterngeld Struggle für Kind2

Antwort von JanneKiese am 16.10.2023, 12:57 Uhr

Ich denke, du wirst dann nur den Mindestsatz bekommen. Wieso solltest du mehr erhalten? Berechnungsgrundlage ist ja der Lohn der letzten Monate. Ich finde es sehr merkwürdig, dass die Elterngeldstelle da keine Aussage machen konnte, so wie ich dich verstehe, ist die Sache doch (leider) eindeutig!

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Re: Elterngeld Struggle für Kind2

Antwort von JanneKiese am 16.10.2023, 13:01 Uhr

Siehe Anhang (dein 1. Kind ist ja dann schon über 15 Monate alt…), daher müsste dort die „normale“ Regelung (Gehalt der letzten Monate) greifen und es werden keine Monate ausgeblendet!

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Re: Elterngeld Struggle für Kind2

Antwort von karamell-keks am 16.10.2023, 13:05 Uhr

Bitte rufe nochmals bei der Elterngeldstelle an.
Auf jeden Fall solltest du schauen, dass du die Elternzeit beendest um während dem Mutterschutz, Mutterschutzgeld zu erhalten.

Und dann findet man überall online das:
Elterngeld

Wenn Sie schon ein Kind haben, das unter 3 Jahre alt ist, bekommen Sie beim Elterngeld für das nächste Kind einen „Geschwisterbonus“: Sie erhalten ein um 10 % höheres Elterngeld, mindestens aber 75 EUR mehr pro Monat, so lange, bis das Geschwisterkind 3 Jahre alt ist oder Ihr regulärer Anspruch auf Elterngeld endet. Den Geschwisterbonus gibt es auch, wenn zwei Geschwister unter 6 Jahren in der Familie leben. Wird Ihr Kind geboren, während Sie noch Elterngeld für das ältere Geschwisterkind bekommen, können Sie für beide Kinder parallel Elterngeld bekommen. Das erste Elterngeld wird allerdings als Einkommen in der Elternzeit gewertet und mindert das Elterngeld Ihres jüngsten Kindes.

Bei der Berechnung Ihres Elterngeldes werden die Monate, in denen Sie Mutterschaftsgeld und (Basis-)Elterngeld beziehen, nicht berücksichtigt. Zur Berechnung wird dann auf weiter zurückliegende Monate zurückgegriffen, u. U. auch vor der Geburt des ersten Kindes.


Also keine Panik, ich weiß nicht, wieso das die Elterngeldstelle nicht weiß!

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Re: Elterngeld Struggle für Kind2

Antwort von Minalina05 am 16.10.2023, 13:31 Uhr

Nachtrag:

Eine gute Freundin von mir hatte eine ähnliche Situation, ihre Kinder haben ein Anstand von 17 Monaten. Und sie bekommt tatsächlich weiterhin volles Elterngeld (eben wie vorher). Sie wohnt aber in einem anderen Bundesland (NRW) . Ich weiß nicht ob es was damit zu tun hat, aber das verunsichert mich doch. Übrigens hat die Freundin das 2. Kind erst dieses Jahr bekommen. D.h. die Info ist also nicht veraltet.

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Re: Elterngeld Struggle für Kind2

Antwort von KielSprotte am 16.10.2023, 14:46 Uhr

Es können max 14 Monate ausgeklammert werden, alle nachfolgenden werden dann mit 0 Euro gerechnet, also etwas mehr als Mindestsatz + Geschwisterbonus.

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Re: Elterngeld Struggle für Kind2

Antwort von Chrysopteron, 17. SSW am 16.10.2023, 15:09 Uhr

Also, mal langsam.
Du schreibst, du hast zwei Jahre (!!) Elternzeit genommen und sie endet im Oktober 2024.
Dann bekommst du ja kein Basiselterngeld (maximal 14 Monate), sondern Elterngeld Plus.

Am klügsten wäre es also, deinen Arbeitgeber zu bitten, der vorzeitigen Beendigung deiner Elternzeit zuzustimmen, dann zu Ende März oder was, also zu Beginn deines Mutterschutzes für Kind 2.

Beim Elterngeld beantragst du für drei(?) Monate Basiselterngeld, damit fallen sechs Monate Elterngeld Plus weg. Meinen Berechnungen nach warst du dann höchstens 18 Monate im Elterngeldbezug, also nach den Infos der anderen hier mit der Möglichkeit, bis zu 15 Monate auszuklammern, sollten die dann „nur“ drei Monate in der Berechnung fehlen. Mit etwas Glück und nem halbwegs ordentlichen Verdienst gibt das dann mehr als den Mindestsatz.

Viel Glück und lieben Gruß,
Chrys

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Re: Elterngeld Struggle für Kind2

Antwort von anna-, 20. SSW am 16.10.2023, 20:19 Uhr

Grundlage für die Elterngeld Berechnung sind die letzten 12 Monate Einkommen des Antragssteller. Ausgeklammert wird Elternzeit, in dem Elterngeld bezogen wurde (also maximal 10 Monate), jedoch nicht, in der Elterngeld Plus bezogen wurde.

Also, Elterngeld Plus wird für dich als Gehalt angerechnet. 65% davon wird dein Elterngeld sein, außer es ist unter der Mindessatz, dann gibt es den.


Alternative: Je nachdem, was dein Job ist, sofort Elternzeit beenden und ins BV. Wenn das nicht geht, dann zumindest zu Beginn des Mutterschutz die Elternzeit beenden, dann bekommst du zumindest 1,5 Monate Gehalt angerechnet und drei Monate dein eigentliches Gehalt.

Wenn es vorne und hinten nicht reicht, Antrag auf Bürgergeld stellen.

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Re: Elterngeld Struggle für Kind2

Antwort von roza_soza am 16.10.2023, 22:55 Uhr

Beende die Elternzeit zum neuen Mutterschutz und ändere den Eltergeldbezug so, dass du im März das letzte Elterngeld bekommst, damit da nichts miteinander verrechnet wird

Wurde Kind 1 im Oktober 22 geboren? Dann kannst Oktober 22 bis Dezember 23 ausklammern wegen Bezug von Elterngeld plus.
April und Mai 2024 kannst du ausklammern wegen Bezug von Mutterschaftsgeld.
Somit hast du drei Monate mir 0 Euro Einkommen (jan-märz 24) und neun Monate mit Einkommen aus der Zeit vor dem Mutterschutz von Kind 1. Plus Geschwisterbonus.
D.h ja, du bekommst weniger, aber nicht soooo viel weniger.

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Re: Elterngeld Struggle für Kind2

Antwort von JasminZimtstern, 10. SSW am 17.10.2023, 11:13 Uhr

Hallo, bei mir ist die Situation ähnlich. Ich hatte aber nur Elterngeld... also auf ein Jahr ausbezahlt. Die Kleinen sind genau 18 Monate auseinander dann.

Habe hier folgenden Beitrag gefunden. Das erste Viedeo ist gut erklärt. Du kannst 14 Monate ausklammern. Alles andere sind 0 Monate. Der Zeitraum zählt allerdings die 12 Monate vor Mutterschutz, nicht ab Geburt. Und die relevanten 12 Monate wird auch genau einen Monat davor gerechnet.

Ich bin ja auch aus dem Mai 24. Mein ET ist der 17.05. Dann beginnt mein Mutterschutz Anfang April. Also wird ab März die 12 Monate zurückgerechnet. Ich habe von März 23 bis Oktober 23 die 8 Monate lang Elterngeld bekommen. Soweit ich das verstehe, kann ich jetzt also diese 8 Monate ausklammern. Mir wird also 8 Monate vor der Geburt des ersten Kindes mein Gehalt gerechnet +4 mal die 0 Monate.

Theoretisch müsste man ziemlich zügig nacheinander die zwei Kinder bekommen. Maximal 14 Monate auseinander, in denen man Elterngeld bezieht, die dann ausgeklammert werden können, um z.b den Lohn aus der Vollzeitstelle vor der Geburt nutzen zu können.

Ich hoffe ich habe es richtig erklärt. Wenn nicht, darf ich gerne verbessert werden. Ich habe mich tatsächlich auch erst heute das erste Mal mit diesem Thema beschäftigt und bin auf dieses Video gestossen. Hier mal den Link.

https://www.bambini-und-business.de/berechnung-elterngeld-zweites-kind/

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Re: Elterngeld Struggle für Kind2

Antwort von Minalina05 am 17.10.2023, 11:51 Uhr

Vielen lieben Dank! Jetzt blick ich aufjeden fall mehr durch. Das Video war genau das was ich gesucht hatte. Das Elterngeld wird leider deutlich weniger sein, aber vielleicht kann ich mir ja mit Wohngeld, Kinderzuschlag etc. aushelfen. Immerhin ist es nicht "nur" der Mindestsatz den ich erhalte. Das beruhigt mich schon etwas. Habe mir wirklich viele Gedanken gemacht.

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Re: Elterngeld Struggle für Kind2

Antwort von JasminZimtstern, 10. SSW am 17.10.2023, 14:10 Uhr

Ja prima, wenn deine Fragen beantwortet sind. Ich habe tatsächlich auch mit dem Mindestsatz von 300 Euro gerechnet und freue mich, wenn es dann so klappt.

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