Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Nicole-Mami, 28. SSW am 08.01.2006, 13:28 Uhr

Einkommensgrenze Erziehungsgeld

Das JahresBRUTTOgehalt.

Es macht sich aber immer gut, den letzten Einkommensteuerbescheid mitzuschicken, dann kann man in der Regel höhere Werbungskosten absetzen.

Wir haben auf diese Art und Weise bei unserem 1. Kind immerhin statt 0,- Euro noch 18 Monate lang 134,- Euro bekommen.

Einen Versuch ist es allemal wert.

 
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