Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von okelittle am 21.04.2010, 11:09 Uhr

Du verwechselst...

glaub ich gerade Elternzeit und Elterngeld...

Elternzeit kannst du bis zu 3 Jahre nehmen. Dazu musst du nach der Geburt einen formlosen Antrag beim Arbeitgeber stellen.

davon unabhängig beantragst du bei deiner zuständigen Elterngeldstelle (bei uns beim Jugendamt integriert) das Elterngeld. Dieses kann über einen Zeitraum von 1 Jahr oder 2 Jahren beansprucht werden. Ich denke wenn du es für 2 Jahre beantragst, bekommst du dann 150€. Aber ganz genau weiß ich das auch nicht. Frag doch ansonsten mal bei deiner zuständigen Elterngeldstelle nach.

Eine schöne Kugelzeit noch
LG okelittle (Swantje mit Finn Oke 7 Jahre und Svea Sophie 4 Wochen alt )

 
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