Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von SilkeJulia am 16.03.2007, 15:53 Uhr

DRINGEND RAT BRAUCHE!!!! SCHNELL!!! (laaang)

Hallo Jessi,

also das mit der Miete versteh ich nicht ganz.
Er hat Nachmieter, die ab dem 1.4. da reinwollen und will von euch noch ne Mietzahlung für April???
Also wie jetzt? Doppelt kassieren oder was?
Komische Ideen hat der.

Mit der Kauftion ist es tatsächlich so, dass er sie einbehalten darf, bis die Jahresendabrechnung vorliegt.
Maximal 12 Monate dürfen das sein, wenn er die überschreitet, muss er die gesamte Kaution inkl. Zinsen ohne wenn und aber zurückzahlen.
Die Jahresabrechnung muss er euch zusenden und über alles andere, was er von der Kaution evtl. abzieht (Reparaturen o.ä.) muss er ebenfalls Belege vorlegen.

Meine ehem. Vermieterin hat mir die Kaution beim Auszug zurückgezahlt, aber wir hatten ein wirklich gutes Verhältnis! Reparaturen, die nötig waren, wurden vor Auszug erledigt, die Kosten direkt bezahlt (also nicht von der Kaution abgezogen).
Die Jahresendabrechnung kam vorige Woche - 8 Monate nach meinem Auzug.
In der Wohnung davor wurde die Kaution einbehalten und wir bekamen sie 11 Monate nach Auszug wieder zurück, zusammen mit der Jahresendabrechnung.

Ein Recht darauf, die Kaution sofort zu bekommen hast du leider nicht.

Wenn der Vermieter aber weiter irgendwelche krummen Dinger drehen will wie die Geschichte mit dieser Mietzahlung, dann würde ich mich an deiner Stelle an den Mieterbund wenden.

LG,

Silke

 
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