Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mucki26 am 19.10.2015, 18:42 Uhr

Chance auf beschäftigungsvorbot?

Na ja. Weil ein Beschaftigungsverbot im normal Fall vom Haus Gyn nur dann gegeben werden kann wenn durch die Arbeit Gefahr für das Leben von Mutter und Kind besteht.
Es gibt natürlich, hier alles schon gelesen Fälle wo Arzte es aus Symphatie gegenüber der Patientin Ausprechen.
Wenn Sie sich dann was ausdenken um es zu rechtfertigen... Naja
Und seih mir nicht böse, weil man sich nicht gut fühlt ist wahrlich kein triftigen Grund für ein bv.

Es gibt auch Betriebe die es gerne ausstellen obwohl sie der schwangeren auch einen.anderen.Bereich zuweisen könnten.
Dieses aber nicht machen, weil eine schwangere ja häufiger krank werden könnte, keine überstunden machen darf, nur bis 20.00 Uhr und frühestens um.6.00 anfangen..... Etc.
Wer eines bekommt, weil er es möchte.... toll!
LG

 
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