Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von sheena, 23. SSW am 08.08.2008, 21:28 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo,
bei einem BV bekommst du dein volles Gehalt weiter, bis es ausläuft. meistens bis zum Mutterschutz.
Die Arbeitgeber haben dafür eine Versicherung. Die KK hat damit nichts zu tun.
Lieben gruß ilka

 
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