Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von schleichkatze, 32. SSW am 16.05.2008, 11:35 Uhr

Berufsverbot vs. Krankschreibung

Hallöchen,
bei Berufsverbot zahlt Dein AG Dein Gehalt voll weiter, auch bei eingeschränktem BV (ich hab z.B. die Stunden reduzieren müssen). Ob er das von der KK wieder bekommt, hängt (laut meiner KK) von der Größe des Betriebes ab, sollte Dir aber in dem Fall egal sein.
bei Krankschreibung bekommst Du ja irgendwann Krankengeld (ich meine ab 6 Wochen).
Dein Gehalt vor ET wird in das Elterngeld einberechnet - auch wenns nur Krankengeld war. Für Dich ist also eigentlich besser, wenn Du ein BV bekommst.
Ich denke, dass das BV komplett vom Arzt unabhängig ist, es ist ja ein Attest, der mit Deinem Zustand und Deinem Job zusammenhängt, nicht mit der Laune des Arztes (übrigens kann glaub ich auch der AG ein BV aussprechen).
Deine KK kann Die aber da bestimmt auch Auskunft geben.
Liebe Grüße
Babs

 
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