Geschrieben von schleichkatze, 32. SSW am 16.05.2008, 11:35 Uhr |
Berufsverbot vs. Krankschreibung
Hallöchen,
bei Berufsverbot zahlt Dein AG Dein Gehalt voll weiter, auch bei eingeschränktem BV (ich hab z.B. die Stunden reduzieren müssen). Ob er das von der KK wieder bekommt, hängt (laut meiner KK) von der Größe des Betriebes ab, sollte Dir aber in dem Fall egal sein.
bei Krankschreibung bekommst Du ja irgendwann Krankengeld (ich meine ab 6 Wochen).
Dein Gehalt vor ET wird in das Elterngeld einberechnet - auch wenns nur Krankengeld war. Für Dich ist also eigentlich besser, wenn Du ein BV bekommst.
Ich denke, dass das BV komplett vom Arzt unabhängig ist, es ist ja ein Attest, der mit Deinem Zustand und Deinem Job zusammenhängt, nicht mit der Laune des Arztes (übrigens kann glaub ich auch der AG ein BV aussprechen).
Deine KK kann Die aber da bestimmt auch Auskunft geben.
Liebe Grüße
Babs
- Arbeitgeber rät zum Berufsverbot - sheena, 11. SSW 16.05.08, 9:27
- Re: Arbeitgeber rät zum Berufsverbot - Melle_maus, 36. SSW 16.05.08, 9:33
- Re: Arbeitgeber rät zum Berufsverbot - möwe 16.05.08, 9:43
- Re: Arbeitgeber rät zum Berufsverbot - shila2008, 21. SSW 16.05.08, 11:27
- Berufsverbot vs. Krankschreibung - schleichkatze, 32. SSW 16.05.08, 11:35
- Re: Berufsverbot vs. Krankschreibung - punkt06, 18. SSW 16.05.08, 13:09
Immer noch BEL und langsam krieg ich Panik (vorsicht lang)
Gewichtszunahme...
Untersuchung zw. 19.-22. Woche
Wer hat ein Tipp
Vorfreude!!!! hiiilfe:) -(nicht wichtig zum lesen)
Heiße Füße, wer kennt das??
Geselle mich zu euch,positiv getestet
Nierenbeckenerweiterung! Wer weiß mehr?
Elterngeld/-zeit