Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von DecafLofat, 36. SSW am 15.05.2008, 18:56 Uhr

Elterngeld/-zeit

Frage:

Ich will die vollen drei Jahre mir gesetzlich zustehende Elternzeit nehmen. Elterngeld werde ich beantragen. Mein Mann möchte auch die Partnermonate (zwei) nehmen, so dass uns an Kohle nix verloren geht.

Muß ich dann in meinen Antrag für Elternzeit nur drei Jahre minus acht Wochen Mutterschutz minus zwei Monate, die mein Mann nimmt = 2 jahre und acht Monate beantragen? Und er dann für sich separat die zwei Monate beantragen?

Hier war doch neulich jmd von der Elterngeldstelle unterwegs und hat sich für Fragen aller Art angeboten - danke schonmal für Antworten!

 
2 Antworten:

Re: Elterngeld/-zeit

Antwort von chr_pe, 30. SSW am 15.05.2008, 19:44 Uhr

Die drei Jahre Elternzeit gehen vom Arbeitgeber aus, d.h. du beantragst sie dort bzw. teilst ihm mit, dass du 3 Jahre Elternzeit machst. DAs hat mit dem Elterngeld nicht viel zu tun.
Elterngeld beantragst du für 12 Monate und sie ziehen dann den Mutterschutz davon ab. Das füllst du dann normal aus "von Monat 1 bis 12", alles was an Mutterschutz gewährt wurde wird dort auch angegeben und wird von denen abgezogen. Für deinen Mann gibst du zwei Monate an, d.h. aber dass ihr für diese Zeit auch nur 67% Prozent von seinem Gehalt bekommt, d.h. du gewinnst damit eigentlich nichts, ausser dass er zu hause ist, aber finaziell steht man sich da schlechter. Du bekommst nicht das komplette Gehalt des Mannes und nochmal die 67% von deinem Gehalt in den zwei Monaten, soweit ich weiss. Also für uns würde es sich nicht lohnen, da steht man sich besser, wenn der Mann normal arbeiten geht. Erkundige dich da vorher nochmal. Du kannst auch bei der Elterngeldstelle anrufen. Gibt bei Google Elterngeldstelle für deinen Ort ein und dann helfen sie dir auch weiter. Er muss nämlich aufpassen, habe jetzt von vielen gehört, dass manche Arbeitgeber nicht begeistert darüber sind und sie es zwar gewähren müssen, aber von Vorteil ist es nicht unbedingt.

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Erweiterbar auf 2 Jahre

Antwort von schleichkatze, 32. SSW am 16.05.2008, 8:49 Uhr

Du kannst Dein Elterngeld auf 2 Jahre splitten - allerdings ändert das nix am Gesamtbetrag. Du bekommst also entweder 12 Monate lang die 67% Deines Gehaltes oder 24 Monate lang jeweils die Hälfte.
Liebe Grüße

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