Geschrieben von Neni88, 14. SSW am 11.11.2011, 8:47 Uhr |
beim arzt angerufen wegen beschäftigungsverbot
Also ich war bei einem Anwalt, damit ich von einem Experten höre, wie das mit dem Kündigungsschutz läuft.
Hier mal ein Auszug daraus:
Auf Grund der Schwangerschaft unterliegen Sie zudem einem besonderen Kündigungsschutz. Dieser Kündigungsschutz ergibt sich aus § 9 Mutterschaftsschutzgesetz. Der Kündigungsschutz reicht bis vier Monate nach der Entbindung.
Weiterhin haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Dieser beginnt 6 Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. In der Zeit des Mutterschutzes gemäß § 3, 4 MuSchG erhalten Sie die 100 % ige Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber. Sollte es schon vorher auf Grund der Schwangerschaft zu einer Arbeitsunfähigkeit kommen, so haben Sie auch in dieser Zeit Anspruch auf 100 % ige Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers, jedoch nur für die üblichen 6 Wochen, danach greift das Krankengeld.
Des Weiteren haben Sie grundsätzlich nach der Geburt Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld.
Ich hoffe, dass hilft dir ein bisschen.
- beim arzt angerufen wegen beschäftigungsverbot - nine88, 12. SSW 11.11.11, 8:43
- Re: beim arzt angerufen wegen beschäftigungsverbot - Neni88, 14. SSW 11.11.11, 8:47
- Re: beim arzt angerufen wegen beschäftigungsverbot - nine88, 12. SSW 11.11.11, 8:55
- Re: beim arzt angerufen wegen beschäftigungsverbot - nine88, 12. SSW 11.11.11, 8:56
- Re: beim arzt angerufen wegen beschäftigungsverbot - Fin_Han1112, 33. SSW 11.11.11, 9:09
- @nine88 - Neni88, 14. SSW 11.11.11, 10:47
- Re: beim arzt angerufen wegen beschäftigungsverbot - Alexandrina 11.11.11, 15:10
- Re: beim arzt angerufen wegen beschäftigungsverbot - chaos-manu 11.11.11, 20:34
- Re: beim arzt angerufen wegen beschäftigungsverbot - Neni88, 14. SSW 11.11.11, 8:47