Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Neni88, 14. SSW am 11.11.2011, 8:47 Uhr

beim arzt angerufen wegen beschäftigungsverbot

Also ich war bei einem Anwalt, damit ich von einem Experten höre, wie das mit dem Kündigungsschutz läuft.

Hier mal ein Auszug daraus:
Auf Grund der Schwangerschaft unterliegen Sie zudem einem besonderen Kündigungsschutz. Dieser Kündigungsschutz ergibt sich aus § 9 Mutterschaftsschutzgesetz. Der Kündigungsschutz reicht bis vier Monate nach der Entbindung.

Weiterhin haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Dieser beginnt 6 Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. In der Zeit des Mutterschutzes gemäß § 3, 4 MuSchG erhalten Sie die 100 % ige Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber. Sollte es schon vorher auf Grund der Schwangerschaft zu einer Arbeitsunfähigkeit kommen, so haben Sie auch in dieser Zeit Anspruch auf 100 % ige Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers, jedoch nur für die üblichen 6 Wochen, danach greift das Krankengeld.

Des Weiteren haben Sie grundsätzlich nach der Geburt Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld.

Ich hoffe, dass hilft dir ein bisschen.

 
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