Geschrieben von sheena, 39. SSW am 28.11.2008, 11:23 Uhr |
BV- Wie verhält sich das ??
Der Urlaub verfällt nicht. Den kannst du nach der Elternzeit nehmen. Wenn kein datum angegeben ist, gilt das BV bis zum mutershcutz bzw. bis zur Geburt.
Lieben gruß ilka
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- BV- Wie verhält sich das ?? - Charmina, 13. SSW 28.11.08, 9:14
- Re: BV- Wie verhält sich das ?? - Diana81, 19. SSW 28.11.08, 9:19
- Re: BV- Wie verhält sich das ?? - Charisma, 34. SSW 28.11.08, 9:47
- Re: BV- Wie verhält sich das ?? - sheena, 39. SSW 28.11.08, 11:23
- Re: BV- Wie verhält sich das ?? - Sternchen_18, 10. SSW 28.11.08, 16:56
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