Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von sheena, 39. SSW am 28.11.2008, 11:23 Uhr

BV- Wie verhält sich das ??

Der Urlaub verfällt nicht. Den kannst du nach der Elternzeit nehmen. Wenn kein datum angegeben ist, gilt das BV bis zum mutershcutz bzw. bis zur Geburt.
Lieben gruß ilka

 
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