Geschrieben von didi777, 14. SSW am 15.10.2003, 16:23 Uhr |
Arbeitszeiten für Schwangere
Hallo euch allen! Ich bitte um Rat - ich habe einen 30 Stunden Vertrag, befristet auf 6 Monate und werde paar Wochen vor Vertragsende in Mutterschutz gehen. Die Arbeitszeiten sind "relativ" flexibel, aber leider doch nicht ganz, wie ich es mir vorgestellt habe. Mein AG verlangt, daß ich an 4 Tagen 7 Stunden arbeite (einschl.Pause) und freitags 4 Stunden, da die meisten mittags nach Hause wollen. Ich wollte eigentlich von vornherein 6 Stunden x 5 Tage arbeiten. Sein Argument ist, daß er mich nicht alleine lassen kann in den Räumen für die 2 Stunden freitags, wenn mir was passieren sollte etc... Ich habe versucht, ihm zu erklären, daß es für mich ansterngender sein wird später mehr als 6 Stunden zu arbeiten und die wahrscheinlichkeit, daß mir in den 2 Stunden etwas zustößt viel geringer ist, als wenn ich Krampfadern etc. bekomme. Es geht mir nicht um die Kleinigkeiten, sondern um das Prinzip- ist es laut Mutterschutz möglich seine Arbeitszeiten zu bestimmen? Danke euch vorab und noch eine schöne Zeit!
Re: Arbeitszeiten für Schwangere
Antwort von mone74, 17. SSW am 15.10.2003, 17:11 Uhr
ich denke, dein arbeitgeber kann die arbeitszeiten festlegen.
du darfst, soweit ich weiss nur nicht mehr als 8 stunden pro tag arbeiten + pause. und nicht mehr nachts und in bestimmten bereichen auch nicht.
aber erkundige dich mal bei deiner krankenkasse
liebe grüsse mone
Re: Arbeitszeiten für Schwangere
Antwort von Angelika, 20. SSW am 15.10.2003, 17:11 Uhr
Mutterschutzgesetz hin oder her: Er darf Dich nicht alleine lassen!
Eine Vollzeitkraft arbeitet auch 7 Stunden, mit dem Argument kommst Du nicht weiter.
Sorry aber in den Apfel wirst Du schon beissen müssen
Re: Arbeitszeiten für Schwangere
Antwort von buffie, 7. SSW am 15.10.2003, 18:10 Uhr
Hallo Didi,
lt Mutterschutzgesetz darf man nich mehr als 8,5 Std arbeiten, das muß ich leider auch und hoffe das es später nicht zu viel wird. Aber ich hoffe das Du das mit Deinem Chef noch irgendwie klären kannst!
LG
Danke!
Antwort von didi777, 14. SSW am 15.10.2003, 18:31 Uhr
Danke euch! Eine Bemerkung nur - ich bin keine Vollzeitkraft, habe einen 30 Std./Wo - Vertrag, aber das ist ja jetzt eh egal. Ich hoffe auch, dass es eine Regelung gibt auch in meinem Sinne. Ansonsten habe ich auch von Fällen gehört, wo ein ärztliches Zeugnis zu reduzierten Arbeitszeiten führt, aber das betrifft wahrscheinlich eher Einzelfälle. Alles Gute !