Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Pok-Pok-Pok, 27. SSW am 21.08.2011, 22:55 Uhr

Arbeitslosengeld / Elterngeld???

Huhu,
ich melde mich auch mal wieder :)

ich hab ne ganz wichtige frage....
ich war bisher vollzeit tätig gewesen, mein vertrag wurde durch meine schwangerschaft nicht verlängert und läuft diesen monat noch aus...ich dachte immer ich würde dann ganz normal nach dem mutterschutz elterngeld bekommen, doch wo ich mir gerad alles durchgelesen habe, musste ich feststellen das man nur elterngeld bekommt wenn man in einem arbeitsverhältnis steht??!!!! bekomme ich dann alg I? kann ich denen dann auch sagen, dass ich zb 1-2 jahr zu hause bei meinem kind bleiben möchte?
ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen...

DAAAAAANKEEEE

 
29 Antworten:

Elterngeld bekommst Du jetzt auch ...

Antwort von Xantja, 23. SSW am 21.08.2011, 23:03 Uhr

es zählen die letzten 12 Monate als Grundlage. LG

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Re: Arbeitslosengeld / Elterngeld???

Antwort von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:03 Uhr

Mmh...eigentlich musst du dich 3 Monate bevor dein Vertrag ausläuft beim Arbeitsamt melden. Wann hast du denn erfahren, das er nicht erlängert wird?

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Re: Arbeitslosengeld / Elterngeld???

Antwort von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:04 Uhr

Ach so, Elterngeld bekommst du, ja!

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Re: Arbeitslosengeld / Elterngeld???

Antwort von Pok-Pok-Pok, 27. SSW am 21.08.2011, 23:05 Uhr

das wusste ich schon länger...hab mich auch vor 3 monaten beim amt gemeldet, aber i-wie ist das alles so ziemlich an mir vorbeigegangen... muss jetzt am 01.09. wieder zum amt, da ich ja dann ab da arbeitslos bin...

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Re: Arbeitslosengeld / Elterngeld???

Antwort von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:08 Uhr

Achso, das ist schonmal gut! Dann werden die Monate, in denen du ALG1 bekommst, mit in die Berechnung reingenommen fürs Elterngeld!

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Re: Arbeitslosengeld / Elterngeld???

Antwort von Pok-Pok-Pok, 27. SSW am 21.08.2011, 23:10 Uhr

echt?? ich hatte gerad immer gelesen, dass dies nicht mit in die berechnung einbezogen wird...oh man ich versteh das i-wie nicht :D

also das heißt ich bekomme nach dem mutterschutz ganz normal elterngeld 12 monate lang...und ggf danach alg 1, wenn ich keine arbeit haben sollte?

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Wegen der Kombi ALG i und Elterngeld würde ich mich nochmal beim Arbeitsamt

Antwort von Xantja am 21.08.2011, 23:10 Uhr

rückversichern, damit das Elterngeld nicht komplett geschluckt wird. LG

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Re: Arbeitslosengeld / Elterngeld???

Antwort von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:11 Uhr

Damit es nich t zum Missverständnis kommt:
Das ALG1 zählt nich als Einkommen. Nur das Einkommen was du vor dem Bezug hattest, wird ür die Berechnng verwendet. Aber das sind dann halt keine 12 Monate sondern weniger!

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Re: Arbeitslosengeld / Elterngeld???

Antwort von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:12 Uhr

Ja du bekommst es 12 Monate lang! Aber halt weniger, als wenn du 12 Monate ein Einkommen gahabt hättest!!!

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Re: Arbeitslosengeld / Elterngeld???

Antwort von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:13 Uhr

Nach dem Elterngeldbezug kannst du die restlichen Monate deines ALG1 Anspruches " in Anspruch nehmen".

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Re: Arbeitslosengeld / Elterngeld???

Antwort von Xantja am 21.08.2011, 23:14 Uhr

Also wie gesagt: Ich würde beim Arbeitsamt direkt fragen, aber eigentlich müsstest Du ALG 1 bekommen, welches dann in Kombi mit dem Elterngeld gezahlt wird; Du musst auch schauen wie es ist, wenn Du Dir das Elterngeld nicht auf 12 sondern auf 24 Monate auszahlen lassen willst, denn möglicherweise ist da die Anrechnung mit ALG 2 wieder ganz anders ... Und ich würde mir das alles schriftlich geben lassen (per e-Mail). Neben dem Elterngeld könntest Du ja auch 30 Stunden/Woche arbeiten, ohne dass Dir das Elterngeld abgezogen wird. Etc. Ganz schön kompliziert, das alles!

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Re: Arbeitslosengeld / Elterngeld???

Antwort von Pok-Pok-Pok, 27. SSW am 21.08.2011, 23:15 Uhr

achsooo...jetzt versteh ich so langsam....wie lange hab ich denn anspruch auf ALG I...wenn ich jetzt so zusagen 12 monate elternzeit nehme, wie lange kann ich dann so zu sagen noch ALG I beziehen?

man ist das alles kompliziert!

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Da schließe ich mich an ...

Antwort von Xantja am 21.08.2011, 23:16 Uhr

es zählen in den letzten 12 Monaten nur das tatsächliche Einkommen, nicht ALG2, aber immerhin! Und am besten in den ersten Tagen nach der Geburt beantragen, da gibt es nämlich Fristen!

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Hab mal ne Beispielrechnung gefunden:

Antwort von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:16 Uhr

Monate mit ALG1-Bezug sind Nullmonate (Monate ohne Einkommen im Sinne des Elterngelds).

Elterngeld relevante Monate August 2008 - Juli 2009.
Aug 08 - Jan 09: 1000 € bereinigtes Nettoeinkommen (nur Beispielzahlen) [~]
Feb 09 - Juli 09 kein Einkommen

Elterngeld 6* 1000€ = 6000€ /12 = 500€ Elterngeld für 12 Monate

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Re: Arbeitslosengeld / Elterngeld???

Antwort von Xantja am 21.08.2011, 23:17 Uhr

Also wenn ich richtig informiert bin, dann läuft das parallel, aber so genau weiß ich das nicht ...

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Re: Arbeitslosengeld / Elterngeld???

Antwort von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:18 Uhr

Insgesamt hast du Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosengeld! Jetzt würdest du ca. 2, Monate ALG1 bekommen bis zum Mutterschutz, oder? Also hast du noch Anspruch auf 10 Monate nach der Elternzeit!

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@xantia

Antwort von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:19 Uhr

Nein, Elterngeld und Arbeitslosengeld 1 läuft nicht parallel

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@Xantia

Antwort von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:20 Uhr

Es geht doch aber nicht um alg2- harz4! sondern um arbeitslosengeld 1

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Re: Arbeitslosengeld / Elterngeld???

Antwort von Pok-Pok-Pok, 27. SSW am 21.08.2011, 23:24 Uhr

alles klar, ich denke ich habe es soweit verstanden....ich danke euch beiden wirklich sehr!!! bestimmt werd ich nochmal zur sicherheit bei der elterngeldstelle und dem arbeitsamt anrufen...kann euch ja dann nochmal mitteilen,was die so gesagt haben!!!

vielen vielen dank und euch beiden noch eine erholsame nacht :)

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Re: @Xantia

Antwort von Xantja am 21.08.2011, 23:25 Uhr

Ich dachte, das ginge parallel ... was würde man denn tun, wenn man weiterhin noch Restanspruch auf ALG 2 hat, aber nur ein Elterngeld von 400 Euro z.B. erwartet nach Berechnung, was ja von vorne bis hinten nicht reicht? Wäre ja nicht sinnvoll, wenn man dann ALG 2 bekäme und nach der Elternzeit dann wieder ALG 1 ...

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Re: Arbeitslosengeld / Elterngeld???

Antwort von Xantja am 21.08.2011, 23:27 Uhr

Habe nochmal recherchiert: ALG 1 und Elterngeld wird gleichzeitig gezahlt, Elterngeld dann allerdings nur noch in einer Höhe von 300 Euro, der Rest wird angerechnet ...

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Re: Arbeitslosengeld / Elterngeld???

Antwort von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:32 Uhr

Naja, abe das geht nur, wenn sie sich nach dem Mutterschutz, also 8 Wochen nach der Geburt, arbeitssuchend meldet! Und das wiederrum bedeutet das sie dem Markt zur Verfügung steht. Ud das will sie ja nicht!

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Re: Arbeitslosengeld / Elterngeld???

Antwort von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:35 Uhr

Denn sie will ja mindestens 1 Jahr daheim bleiben. Für diese Zeit bekommt ie Elterngeld, aber kein Arbeitslosen´geld, weil sie ja nicht vermittelbar ist!
Wenn das Elterngeld gering ausfällt, kann man aufstockend Hartz 4 beantragen oder Wohngeld!

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Re: Arbeitslosengeld / Elterngeld???

Antwort von Xantja am 21.08.2011, 23:35 Uhr

Ja, das stimmt allerdings. Aber das ist natürlich Theorie, denn dafür bräuchtest Du A. einen Arbeitgeber und B. eine Unterbringung für das Kind. Je nachdem wie man dann sein Bewerbungsgespräch gestaltet, fallen die Chancen drastisch ... Aber echt kompliziert das alles ...

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Re: Arbeitslosengeld / Elterngeld???

Antwort von MaSchie26 am 21.08.2011, 23:40 Uhr

Da sagste was....

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Hast PN!

Antwort von Jenni1986, 21. SSW am 22.08.2011, 7:39 Uhr

LG

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Re: Arbeitslosengeld / Elterngeld???

Antwort von emily-w am 22.08.2011, 10:39 Uhr

Hallo du bekommst trotzdem elterngeld, darfst aber nur 30 euro behalten und der rest wird abgezogen


LG Yvi

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nein

Antwort von MaSchie26 am 22.08.2011, 11:04 Uhr

Daraus folgt auch, dass nach der Geburt ggf. zwischen Elterngeld und Arbeitslosengeld (ALG) gewählt werden kann. Beispiel: Ist eine Person berechtigt, sowohl Elterngeld als auch Arbeitslosengeld zu beziehen (sie steht also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung), kann sie entweder im Bezugszeitraum des Elterngeldes Arbeitslosengeld plus 300 Euro Elterngeld beziehen oder zunächst Elterngeld in Höhe von 67 Prozent für das ausfallende Einkommen beziehen und im Anschluss daran ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen. Der Artikel Informationen zum Arbeitslosengeld beschreibt in Verbindung mit anderen Dokumenten die Voraussetzungen und das Verfahren für den Bezug des ALG.

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Re: Arbeitslosengeld / Elterngeld???

Antwort von Kristen am 22.08.2011, 14:07 Uhr

Hallo,
bin mir nicht sicher, denke aber es kommt für das Elterngeld auf das Einkommen in den letzten 12 Monaten vor der Geburt an, egal ob der Arbeitsvertrag nach der Geburt noch besteht oder nicht. Grüße

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