Geschrieben von freumichdrauf, 36. SSW am 23.07.2003, 19:54 Uhr |
Arbeitsamt
Hallo!
Bist Du schon arbeitslos gemeldet? Dann kannst Du es gleich mitteilene. Wie es sich verhält, wenn du dich schwanger arbeitslos meldest weiß ich nicht genau.
Ich wußte schon daß ich ss bin, als ich mich arbeitslos gemeldet habe, habe es aber erst ca. 1 Monat später dort mitgeteilt, weil ich nicht wußte, ob ich sonst Ansprüche habe. Bei mir war es dann so, daß ich an einem Wiedereingliederungskurs teilnehmen mußte, da ich mich nach meinem Erziehungsurlaub arbeitslos gemeldet hatte.
SG
freumichdrauf
- Arbeitsamt - mialia, 9. SSW 23.07.03, 19:41
- Re: Arbeitsamt - freumichdrauf, 36. SSW 23.07.03, 19:54
- Re: Arbeitsamt - kathleen0871, 29. SSW 23.07.03, 20:34
- Du musst auf jeden Fall Deinen Mutterpass mitnehmen, ansonsten "akzeptieren" Sie Deine Schwangerschaft nicht! oT - Sunny21021982, 33. SSW 24.07.03, 9:09
Nach geburt wieder schwanger
Habe mal eine etwas seltsame Frage....
Wer kennt das....
Könnt ihr mir BITTE helfen??(bischen länger)
Wichtige Frage :) GV - Wehen!
Wie gehts mit hebamme Betreung in SS???Nur zum US t´zum FÄ???
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