Geschrieben von Hippogreif am 07.11.2008, 8:45 Uhr |
Arbeitgeber
Du mußt Dich unbedingt arbeitssuchend melden, sobald Du weißt, dass Du arbeitslos wirst! Bei einem befristeten Vertrag muß man sich eigentlich schon 3 Monate vor Ablauf der Befristung arbeitssuchend melden (SGB III). Also: auf zum Amt!
- Arbeitgeber - Babyglück09, 8. SSW 07.11.08, 7:33
- Re: Arbeitgeber - Dreikindmama 07.11.08, 7:37
- Re: Arbeitgeber - Hippogreif 07.11.08, 8:45
- Re: Arbeitgeber - Emma-05, 10. SSW 07.11.08, 10:30
- Re: Arbeitgeber - maimami_2009 07.11.08, 10:32
- Re: Arbeitgeber - Hippogreif, 5. SSW 07.11.08, 12:36
- Re: zu späte Meldung beim AA - ifunanya, 35. SSW 07.11.08, 13:38
- Re: Arbeitgeber - Babyglück09, 8. SSW 07.11.08, 13:40
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