Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Trini am 13.11.2003, 10:38 Uhr

@Claudia

Da täuschst Du Dich.

Nur Reboard-Sitze sind bei Airbag verboten. Ansonsten schützt der Beifahrerairbag ja das vorwärts angeschnallte Kind. Man soll aber den Stitz trotzdem weit nach hinten stellen.

Liebe Grüße
Trini

Allerdings sind Sitze mit Rückenlehne (Gruppe 1 und 2) verboten auf Beifahrersitzen mit Seitenairbags. D.h. es darf nur eine Sitzerhöhung verwendet werden. Das trifft jetzt nämlich in meinem Auto meine Jungs.

 
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