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Geschrieben von Woelfin90 am 30.07.2013, 11:28 Uhr

Testament - Wunschvormund des Kindes benennen

Hallo,

erstmal kurz um mich vorzustellen. Ich lebe seit mittlerweile drei Jahren mit meinem neuen Partner und meinem Sohn aus vorheriger Beziehung zusammen. Sind sehr glücklich zu dritt und im November kommt dann noch der gemeinsame Nachwuchs. Der Große erzählt ganz stolz jedem der es hören will - oder auch nicht - das er dann "der große Bruder" ist.

Nun muss ich dazu noch sagen, dass mein Partner die Vaterrolle komplett übernommen hat (und das macht er wirklich gut ). Mein Sohn weiß zwar theoretisch, dass da noch jemand anderes ist. Aber es ist natürlich etwas schwer für einen Vierjähirgen zu begreifen, wenn der KV in seinem Leben praktisch nicht existiert.

Der tut gar nichts um Konatkt zu seinem Sohn aufzunehmen, was mir unter den Umständen ganz recht ist. Ehe ich mir da jetzt Vorwürfe anhören kann, dass ein Kind auch den echten Vater braucht - nein, den braucht er nicht. Der Vater ist ein cholerischer Säufer, der nicht nur mir gegenüber gewalttätig geworden ist, sondern der auch seinen Sohn, als der noch ein Baby war, schwer misshandelt hat.
So ist es jetzt eben so, dass der KV nicht mal eine Karte zum Geburtstag schickt. Stattdessen hat er seine Familie soweit belabert, dass diese der Meinung sind Markus (mein Sohn) sei nicht der Sohn des KV und diese den Kontakt abgebrochen haben. Das Angebot eines Vaterschaftstests wird natürlich ausgeschlagen. Nun ja, seis drum.

Ich habe mich bei einem Notar informiert, was ich machen kann um zu verhindern das Markus im Notfall (ich liege im Koma oder ähnliches) ganz automatisch erstmal zum KV kommt. Dort wurde mir gasagt, dass ich ein handschriftliches Testament aufsetzen soll, in dem ich mich zum Thema äußere.
Hat eine von euch sowas in der Art schon einmal gemacht und könnte mir da weiter helfen? Mir geht es hauptsächlich darum, wie ich die Ausschlussgründe formuliere, das muss ja Hand und Fuß haben ehe das Jugendamt da in die Spur geht...

 
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