Geschrieben von schneckchen19 am 10.11.2010, 13:01 Uhr |
Patchwork - finanzielle Frage
Hallo,
ich bin neu hier und habe eine finanzielle Frage ;)
Also, wir haben überlegt zu heiraten. Wir haben einen gemeinsamen Sohn, der ist 10 Monate und geht in die Kita, da ich auf Jobsuche bin (wurde in der Schwangerschaft in Probezeit gekündigt).
Ich habe noch einen großen Sohn von 10 Jahren, mein Freund einen Sohn von 9 Jahren aus erster Ehe. Für ihn zahlt er Unterhalt, für den Kleinen von uns auch, da wir noch nicht zusammen wohnen. Erstmal brauch ich ja einen Job. Demnach hat er einen Selbstbehalt von 900 Euro. Wenn wir jetzt zusammen ziehen würden, ich habe noch keinen Job und er zahlt Unterhalt an seinen Sohn, wie sieht es dann aus? Bleibt der Selbstbehalt von 900 Euro oder erhöht sich dieser, da wir ja auch einen gemeinsamen Sohn haben?
Mir stellt sich die Frage, weil ja bald auch die 300 Euro Erziehungsgeld wegfallen und ich bisher noch keinen neuen Job gefunden habe, ob es sinnvoll ist, zu heiraten und gemeinsam in einer Wohnung zu wohnen oder ob wir dann finanziell unter gehen.
Und wie sieht es mit Unterhalt für die Exfrau aus? Sie macht derzeit eine Umschulung, wird im Dezember fertig sein und dann weiter dort unter der Hand beschäftigt sein, wo sie vorher auch war. Also keine angemeldete Arbeit und demnach bekommt sie Geld vom Amt. Somit muss mein Freund ja für sie zahlen, verzichten kann sie nicht, wenn sie vom Amt lebt oder?
Danke und liebe Grüße
im partnerschaft haen dir einige geantwortet!
Antwort von cke04 am 10.11.2010, 13:05 Uhr
ot
Re: Patchwork - finanzielle Frage
Antwort von vallie am 10.11.2010, 19:58 Uhr
im rechtsforum auch.
Re: Patchwork - finanzielle Frage
Antwort von Julisa am 15.11.2010, 15:18 Uhr
Also wenn ihr heiratet wird wie jetzt auch, das was über dem Selbstbehalt liegt genommen und nach Alter auf die Kinder verteilt. Nur weil ihr heiratet ist ja das Kind nicht weg. Er hat dann also nach wie vor seinen Selbstbehalt und den Unterhalt für euer gemeinsames Kind. Seine Exfrau steht da gaaaaaanz hinten an. Zum 1. Ist ihr Sohn schon alt genug um dass sie wieder arbeiten gehen kann und wenn hier Jemand Anspruch auf Betreuungsunterhalt hat dann bist du das weil euer Kleiner gerade mal 10 Monate alt ist und wenn nach Abzug des Kindsunterhalts, bei deinem zukünftigen noch was über bleibt bist erst mal du an der Reihe, weil gestzlich steht dir Betreuungsunterhalt zu bis Sohnemann 3 ist. Also keine Angst, die Ex wird von eurer Heirat nicht profitieren.
Ausnahme währe, dein jetziger zahlt nicht komplett den Mindestunterhalt, erhältt mit der EHe eine günstigere Steuerklasse, hat dadurch mehr Netto dann könnte sich der Unterhalt für den Sohn aus 1. Ehe erhöhen aber auch der für euren kleinen.
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