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Geschrieben von leila2004 am 15.12.2010, 14:41 Uhr

Kinder (6+9) schlafen allein in einer Wohnung - Verletzung der Aufsichtspflicht?

Hallo, ich brauche mal Euren Rat und Eure Meinung.
Meine Tochter ist 6 Jahre alt und besucht die 1. Klasse. Ihr Vater und ich sind getrennt / geschieden seit sie 3 Jahre alt ist.
Ihr Vater wohnt in einer großen Stadt in einem großen Mietshaus, etwa 15km von uns entfernt. Wir wohnen eher ländlich.
Nun ist es so, daß der Vater in dem Haus 2 Wohnungen besitzt, auf 2 unterschiedlichen Ebenen. In der oberen Wohnung wohnt er und seine neue Frau und bisher haben dort auch die Kinder geschlafen ( Er hat noch einen 9jährigen Sohn, aus einer früheren Beziehung, ... der Halbbruder meiner Tochter sozusagen. ).
In der unteren Wohnung befinder sich sein Büro, ein Bad, Küche sowie noch ein Raum. Dieser Raum ist seit Kurzem das neue Zimmer der Kinder, da das alte Zimmer "zu klein" war und somit eine Rückzugsmöglichkeit für meinen Exmann bzw. seiner Frau innerhalb der eigenen Wohnung besteht. Die Kinder schlafen jetzt also in einer völlig anderen Wohnung, auf einer anderen Etage ALLEIN!

Fortsetzung folgt gleich ...

 
15 Antworten:

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Antwort von leila2004 am 15.12.2010, 14:50 Uhr

... Der Vater hat natürlich "Vorkehrungen" getroffen und eine webcam installiert, damit er, "wenn er will" nach den Kindern sehen kann.

Und ich bin "zu besorgt", weil ich das alles nicht in Ordnung finde.

Was ist bei Krankheit, Feuer, Einbruch. Der große Sohn hat ein Handy. Meine Tochter noch nicht und sie kann auch keines bedienen. Die Türen beider Wohnungen sind nachts verschlossen.

Grenzt das nicht an Verletzung der Aufsichtspflicht?
Ich habe furchtbare Angst, wenn meine Tochter dort schläft, seitdem ich davon weiß.

Bin ich übersensibel oder gar zu beschützerisch?

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Antwort von leila2004 am 15.12.2010, 14:50 Uhr

... Der Vater hat natürlich "Vorkehrungen" getroffen und eine webcam installiert, damit er, "wenn er will" nach den Kindern sehen kann.

Und ich bin "zu besorgt", weil ich das alles nicht in Ordnung finde.

Was ist bei Krankheit, Feuer, Einbruch. Der große Sohn hat ein Handy. Meine Tochter noch nicht und sie kann auch keines bedienen. Die Türen beider Wohnungen sind nachts verschlossen.

Grenzt das nicht an Verletzung der Aufsichtspflicht?
Ich habe furchtbare Angst, wenn meine Tochter dort schläft, seitdem ich davon weiß.

Bin ich übersensibel oder gar zu beschützerisch?

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Re: Kinder (6+9) schlafen allein in einer Wohnung - Verletzung der Aufsichtspflicht?

Antwort von Petra28 am 15.12.2010, 15:05 Uhr

Keine Ahnung, ob es Verletzung der Aufsichtspflicht ist. Aber ich habe ab meinem 6. Lebensjahr auch in einer anderen Wohnung geschlafen (die Wohnung meiner Eltern war zu klein) - und das sehr gut. Damals hatten wir übrigens weder Telefon noch Handy.

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Re: Kinder (6+9) schlafen allein in einer Wohnung - Verletzung der Aufsichtspflicht?

Antwort von Charly80 am 15.12.2010, 22:33 Uhr

hmmm...

also ich find das jetzt auch nicht so dramatisch.

Ich würd sagen, Babyphone besorgen für nachts und gut ist

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Re: Kinder (6+9) schlafen allein in einer Wohnung - Verletzung der Aufsichtspflicht?

Antwort von Patti1977 am 16.12.2010, 10:10 Uhr

ich find es nicht schlimm. wenn wir bei meinem freund sind, dann schläft mein soh (7) im gästezimmer übern flur. also auch ausserhalb der wohnung. er kann rein, da der schlüssel steckt.

aber auch bei einbruch und feuer hab ich in einfamilienhaus mit zimmern auf verschiedenen ebenen keine wirkliche handhabe. von daher find ich es jetzt nicht so schlimm.

babyphon ist eine gute idee.

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Re: Kinder (6+9) schlafen allein in einer Wohnung - Verletzung der Aufsichtspflicht?

Antwort von S@lly am 16.12.2010, 10:14 Uhr

ist doch völlig in ordnung,meine kinder schlafen auch auf eine ganz andere ebene als wir. 7+10j

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Re: Kinder (6+9) schlafen allein in einer Wohnung - Verletzung der Aufsichtspflicht?

Antwort von cke04 am 16.12.2010, 12:29 Uhr

ich find auch nicht schlimm.
in einem einfamilienhaus hat man auch mehrer ebenen und da kann genau das selbe passieren.
mit der webcam hat er ja immer einen blick drauf.

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Re: Kinder (6+9) schlafen allein in einer Wohnung - Verletzung der Aufsichtspflicht?

Antwort von Ella1 am 17.12.2010, 10:01 Uhr

Ich hätte auch ein problem damit.
Vorallem, weil die Kinder eingeschlossen sind.
Bin der Meinung das sie noch zu jung dafür sind, alleine in einer anderen Wohnung auf einer anderen Etage zu schlafen.

In einem Haus mit meheren Etagen, ist es etwas anderes.

Ich würde nochmal mit dem KV sprechen, ob es nicht eine andere Lösung gibt.

Von wieviel Nächten sprechen wir denn ?

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Re: Kinder (6+9) schlafen allein in einer Wohnung - Verletzung der Aufsichtspflicht?

Antwort von Anja71 am 18.12.2010, 22:23 Uhr

Ich würde meine Kinder nicht alleine auf einer anderen Ebene schlafen lassen. Bei mir war es als Kind ähnlich. Die Wohnung meiner Eltern war zu klein, aber über unserer Wohnung war noch eine kleine Wohnung in der mir meine Eltern ein Zimmer eingerichtet haben. Es war wunderschön, aber in der Nacht wollte ich da alleine nicht schlafen. Ich hatte einfach Angst. War damals 9 Jahre alt. Wenn man von einer Wohnung in die andere kann ohne Schlüssel oder Klingel dann ja, aber wenn man in die Wohnung nur mit Schlüssel kann, nein, dann finde ich die Kinder zu jung.

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Re: Kinder (6+9) schlafen allein in einer Wohnung - Verletzung der Aufsichtspflicht?

Antwort von Diana2008 am 20.12.2010, 15:35 Uhr

hallo ,

sorry vielleicht bin ich da auch zu empfindlich. aber ich empfinde es nicht gut. wenn ich das lese, wird mir ganz anders. grusel...der große hat noch ne anhabe durchs handy, aber was ist wenn beide aneinander geraten. wer hört das? wenn papa lust hat über die webcam zu gucken? himmel nein. das geht nicht. wenn die türen offen sind bzw. es ein einfamilienhaus wäre (zwei ebenen) okay, aber es sind zwei völlig getrennte wohnungen.
ich finde es auch irgendwie oll, dass die kids ausquartiert werden und dann noch eingeschlossen werden...nee nee...

lg diana (zimmer hin oder her...aber in eine andere wohnung??? )

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Re: Kinder (6+9) schlafen allein in einer Wohnung - Verletzung der Aufsichtspflicht?

Antwort von blutschi am 20.12.2010, 21:02 Uhr

hallo!

hab auch ne kleine süsse maus mit 6 jahren.. also mein ding wäre das nicht!! weiss gott was alles passieren kann, was eben das babyfon nicht "registriert".. ich würde an deiner stelle nochmals mitm KV reden, und zur not auch vl mit dem jugendamt punkto aufsichtspflicht.. wie da die gesetzliche lage aussieht! den was wäre wenn.... und dann würds auch noch heissen, ja die KM wusste eh bescheid........

lg blutschi

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Re: Fortsetzung:

Antwort von sylea am 21.12.2010, 1:21 Uhr

ne, nach meinem empfinden ist es keine "verletzung der aufsichtspflicht"!

wo liegt der unterschied, ob meine kinder in einem einfamilienhaus oben ihre zimmer haben und ich unten,
oder ob man zwei einzelwohnungen auf zwei aufeinander folgende etagen hat??

an den türen die dazwischen liegen!

wenn meine kinder damit kein ungutes gefühl haben und es ok finden in dem alter, wäre es für mich auch ok.
wenn sie allerdings sich dadurch doch "abgeschoben" fühlen würden, dann würde ich den papa einfach darum bitten auch in der wohnung zu nächtigen, ist ihm das zu blöd, würden die kinder dort eben nicht mehr schlafen und er könnte sie abends wieder zu mir bringen!

lg

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Re: Kinder (6+9) schlafen allein in einer Wohnung - Verletzung der Aufsichtspflicht?

Antwort von MadamePompadour am 21.12.2010, 8:02 Uhr

Find ich nicht schlimm.

Allerdings einschliessen würde ich sie nicht lassen.

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Re: Kinder (6+9) schlafen allein in einer Wohnung - Verletzung der Aufsichtspflicht?

Antwort von leila2004 am 21.12.2010, 11:52 Uhr

Die Alternative zum nicht Einschließen, wäre die Tür offen zu lassen.
Das Haus steht aber mitten in einer Großstadt, bei dem die Haustür ebenfalls bis 22 Uhr geöffnet ist. Manchmal auch die ganze Nacht, wenn keiner dran denkt, zuzuschließen.

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Re: Fortsetzung:

Antwort von perelin18 am 29.12.2010, 14:18 Uhr

Also, wenn das für Dich nicht in Ordnung ist, dann hat er das meiner Meinung nach auch nicht zu machen... Was hält denn Deine Tochter davon?
An und für sich finde ich "mal" allein in einer Wohnung schlafen in dem Alter nicht so schlimm (habe ich als Kind gerne gemacht), bei zweien hängt es halt auch davon ab, wie "reif" sie sind und ob sie sich verstehen..
.
Aber ehrlich gesagt finde ich schon, daß das als Dauerlösung eigenartig aussieht - oben die Großen, unten die Kleinen, wie praktisch ...

Die Webcam würde ich mir übrigens verbitten ....

Und Türen abschließen ist nun wirklich fahrlässig (sofern die Kinder nicht drinnen einen eigenen Schlüssel haben) - HALLO? Bei uns gab es hier Riesendrama, weil der Turnlehrer die Turnhalle abgeschlossen hatte - und die muss er auch nach sämtlichen Rechten wieder aufgeschlossen lassen... selbst die Schulleitung hat sich für die Fahrlässigkeit sofort entschuldigt - wenn´s dann mal wirklich brennt??

Ich kenne mich nicht eindeutig aus, aber soweit ich das verstanden habe, greift in solchen Fällen die Aufsichtsflicht nicht, nur, wenn etwas pasieren sollte - dann wäre er dran. Zumindest wurde mir das mal vom Jugendamt so erklärt, als es hier den Fall von einem ziemlich oft alleingelassenem 4-jährigen Kind gab - an und für sich darf man die Kinder wohl alleine lassen (und er wäre ja im Grunde sogar in der Nähe), nur eben im Falle eines Unfalls wird man zur Rechenschaft gezogen...

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