Patchwork - Familien

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Geschrieben von leons-mutti am 16.06.2012, 17:51 Uhr

Kein Alleinerz.Mehrbedarf (Alg2) mehr aufgrund neuer Partnerschaft (getr. Wohn.)

ich bin in einer ähnlichen situation und wenn man sich das alg 2 gesetz und unterhalsvorschussgesetz durchliest findet man nichts.
habe aber bei mir nen anwalt drauf angesetzt und der sagte das ist so wenn der partner mehr als 6 std die woche mit dir zusammen ist hast du weder recht auf alleinerziehndenzuschuss noch staatlichen unterhaltszuschuss.
bei mir is es nur die situation das mein partner auch der papa von meinen kleinsten is daher bekomm ich auch keinen unterhaltsvorschuss vom amt.

glg nadine

 
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