Patchwork - Familien

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Geschrieben von dieElle am 18.06.2012, 15:06 Uhr

aie hat ja noch keinen - Doch! Hat sie!

Sie hat einen mündlichen Bescheid, dass ab 01.07.2012 der Mehrbedarf wg. Alleinerziehend wegfällt!
Allein diese Aussage stellt einen Bescheid dar, gegen den sie vorgehen kann!
Und wenn sie nur eine kurze, schriftliche Eingabe abgibt: der Sachbearbeiter kommt nicht umhin, diese entsprechend zu würdigen! Und wenn er ihr nur mitteilt, dass "alles nur ein Mißverständnis war" ;-)
Ziel wäre erreicht!

 
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