Patchwork - Familien

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Geschrieben von Geburtstagsmama am 15.11.2010, 17:04 Uhr

Ist möglich!

Meine beiden Kinder haben nach unserer Hochzeit freiwillig!! einen Doppelnamen bekommen. Im Rahmen einer Einbenennung ist es auch möglich, du kannst sogar wählen an welcher Stelle der "angeheiratete" Name kommt. Auf jeden Fall brauchst du die Zustimmung des leiblichen Vaters - der kann das auf dem Standesamt in seinem Wohnort machen.

Am besten fragt ihr bei der Aufgebotbestellung die/den Standesbeamtin/Standesbeamten. Die legen nämlich auch Wert, das Kind darüber aufzuklären - wenn es ein gewisses Alter erreicht hat.

LG Violetta

 
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