Mitglied inaktiv
Hat bei Euch irgendjemand das Kind aus erster Ehe bei Eurer Heirat mit dem neuen Partner den Namen des neuen Partners als Doppelnamen angehängt bekommen? Wir denken darüber nach, meine Tochter wünscht es sich sogar, weil sie wie ihr Bruder heißen möchte (der wie der neue Partner heißt). Wie funktioniert so etwas, was für Unterlagen etc. braucht man dafür, und reicht da eine Unterschrift des leiblichen Vaters über die Zustimmung, oder muß er selber mit aufs Standesamt???
hallo ich meine das geht nicht,das das kind einen doppelnamen bekommt! wenn man das alleinige sorgerecht hat kann man das kind einbennen lassen.
Kinder dürfen keinen DOppel-Familiennamen mehr haben. Hast du das alleinige Sorgerecht kannst du , am bestenmit dem Kind zusammen, entscheiden ob es einbenannt wird oder nicht. Bei geteiltem Sorgerecht bedarf es der Zustimmung des leiblichen Vaters.
... Wenn das Kind den Namen des KV trägt, dann muss dieser auch einer Umbenennung zustimmen. Ob nun geteiltes Sorgerecht oder nicht ist da vollkommen wurscht. Gruß Corinna
Meine beiden Kinder haben nach unserer Hochzeit freiwillig!! einen Doppelnamen bekommen. Im Rahmen einer Einbenennung ist es auch möglich, du kannst sogar wählen an welcher Stelle der "angeheiratete" Name kommt. Auf jeden Fall brauchst du die Zustimmung des leiblichen Vaters - der kann das auf dem Standesamt in seinem Wohnort machen. Am besten fragt ihr bei der Aufgebotbestellung die/den Standesbeamtin/Standesbeamten. Die legen nämlich auch Wert, das Kind darüber aufzuklären - wenn es ein gewisses Alter erreicht hat. LG Violetta
Hallo, also bei uns ging das nicht mit einem Doppelnamen :-( Ich habe immer meinen Namen behalten meine Ehemänner haben dann meinen Namen ihrem Namen vorangestellt. Gerne hätten wir gehabt das unsere gemeinsame Tochter den gleichen Doppelnamen trägt wie der Papa aber das geht leider nicht. Gruß Naddel mit Rasselbande

Nein, dass ist nicht mehr möglich. Vielleicht ist es bei dir schon länger her? Oder der Standesbeamte hat beide Augen zugedrückt...
Es war 2006, ohne zugedrücktem Auge. Seit wann ist es nicht möglich? Die Standesbeamtin sagte im Rahmen der Einbenennung ist es möglich, nach der Geburt jedoch nicht. Meine Nachbarin ist auch gerade dabei die Einbenennung in dieser Form durchzuführen! LG Violetta
So hatte ich es nämlich auch gehört! Ich werde mich dann nochmal bei unserem Standesamt erkundigen... Danke für Eure Antworten!
also wir waren am montag beim standesamt und haben uns da auch mal genau erkundigt... kurz zu unserer situation: heirate meinen neuen partner, habe 2 kinder die meinen geburtsnamen, genauso wie ich, trage, und bekomme im januar das 3. mit meinem neuen partner. also die kids können nach zustimmung des vaters den bestimmten familiennamen annehmen, aber keinen doppelnamen, doppelnamen gibt es als familiennamen nicht......
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