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Geschrieben von lalaluna am 20.01.2009, 19:45 Uhr

@vallie

Ganz einfach: Da mein Mann für längere Zeit nur Teilzeit arbeiten kann, verringern sich seine Pensionsansprüche. Einen Anspruch auf Versorgungsausgleich hat er aber nur, wenn wir verheiratet sind. Ich fand es wichtig, diesen Nachteil auszugleichen. Zudem sind dann alle Erbansprüche, Ansprüche auf meine Pension, wenn ich versterbe, Sorgerechtsfragen etc. geklärt. Das war für MICH der Hauptgrund. Mein Mann wollte sowieso unbedingt heiraten.

Ansonsten: Natürlich liebe ich meinen Mann auch, aber dafür brauche ich keine Ehe.

 
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