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Geschrieben von +emfut+ am 07.04.2009, 16:36 Uhr

So nicht ganz richtig

Wenn es um die Rechte des Vaters geht, steht ein verheirateter Vater besser da als ein unverheirateter. Denn uneheliche Väter sind bei weitem nicht in allen Punkten ehelichen gleichgestellt.

Wenn die Mutter dem Vater nicht das GSR zugesteht, hat ein unehelicher Vater lediglich ein Besuchsrecht, mehr nicht.

Deswegen wäre mir als Vater die Hochzeit wichtiger als als Mutter, wenn man gemeinsame Kinder plant.

Gruß,
Elisabeth.

 
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