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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 22.10.2012, 12:35 Uhr

schwarz und weiß

Der Mann war noch im ALG1-Bezug, also noch nicht soooo lange arbeitlos. Wer weiss, vielleicht wäre die nächste oder übernächste Bewerbung in D was geworden. Wobei das ja egal ist: Sie waren willig, es woanders zu probieren (was ja schon mal löblich ist), aber es klappt halt nicht.

Dem Steuerzahler ist doch auch nicht geholfen, wenn die Frau es nicht aushält, sich deswegen von ihrem Mann trennt, und dann alleine mit 4 Kindern in D von ALG2 lebt, der Mann vor lauter Trauer über die kaputte Beziehung Depressionen bekommt, auch in den ALG2-Bezug fällt, und dann beide für längere Zeit oder gar immer dem Staat auf der Tasche liegen.

Das Jobcenter darf niemanden zum Auswandern zwingen - und das ist gut so.

 
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