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Geschrieben von JaDon am 17.01.2011, 13:58 Uhr

Kurze Frage

Hallo...
Ich schreibe hier zum ersten mal und habe nur eine kurze Frage. Wenn man die Scheidung einreicht, darf man dann im Trennungsjahr mit den Kindern innerhalb Deutschland vom Vater wegziehen?

Grüßle JaDon

 
8 Antworten:

Re: Kurze Frage

Antwort von Sonntagskinder am 17.01.2011, 14:01 Uhr

Bei geteiltem Sorgerecht, nur mit einverständnis des Vaters, wenns jetzt extrem weit vom Vater weg ist, und der Umgang dann nur noch schwer stattfinden kann.

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Re: Kurze Frage

Antwort von +emfut+ am 17.01.2011, 14:02 Uhr

Du darfst jederzeit umziehen.

Die Kinder dürfen nur umziehen, wenn der Vater einverstanden ist. Sogar für den Auszug der Kinder aus der gemeinsamen Ehewohnung braucht man die Zustimmung.

Da es um Scheidung geht: Ich nehme an, Ihr habt das GSR.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Kurze Frage

Antwort von Leena am 17.01.2011, 14:06 Uhr

"Wenn man die Scheidung einreicht, darf man dann im Trennungsjahr mit den Kindern innerhalb Deutschland vom Vater wegziehen?"

Wenn beide Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, dann darf man sich einigen - sprich: Wegzug mit Kind(ern) ist, auch im Trennungsjahr, grundsätzlich nur mit Zustimmung des anderen Elternteils zulässig.

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Re: Kurze Frage

Antwort von JaDon am 17.01.2011, 15:18 Uhr

Ja, wir haben gemeinsames Sorgerecht.
Wenn der Vater also nicht einverstanden ist würde ich also hier "festsitzen"?
Das wäre nicht einfach, da "meine" Familie einige hundert Kilometer weit weg wohnt, hier wäre ich "umgeben" von "seiner" Familie.
Nun, da werde ich mir einige Gedanken machen.
Dankeschön für die Antworten:-)

Grüßle JaDon

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Re: Kurze Frage

Antwort von glückskugel am 17.01.2011, 16:18 Uhr

Ihr müsst euch einigen, wo die Kids leben. Das ist vor der Scheidung und auch nach der Scheidung so, denn in der Regel bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht auch nach der Scheidung.

Sollte eine Einigung nicht möglich sein, bleibt der Gang zum Familiengericht. Dieses wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht eventuell auf einen Partner übertragen, z.B. dann, wenn es wichtige Gründe gibt (Studium, Ausbildung und deshalb benötigte Kinderbetreuung etc.). Das sind dann Einzelfallentscheidungen.

Besser ist es aber allemal, sich selbst zu einigen. Sonst eskalieren die Konflikte meist erst richtig.

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Re: Kurze Frage

Antwort von mf4 am 18.01.2011, 13:19 Uhr

Was hast du davon, wenn du deine Kinder hinderte km weg bringst von ihrem Vater, den Umgang u. U. erschwerst?
Ich ziehe meine Kinder ohne Hilfe meiner Familie groß aber Kontakt zu ihrem Vater war und ist auch seit der Trennung sehr wichtig.
Für nichts und niemanden würde ich hunderte km wegziehen mit den Kids.

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Re: Kurze Frage

Antwort von mf4 am 18.01.2011, 13:20 Uhr

PS:
Ich habe das alleinige SR aber das bedeutet für mich nicht, dass ich allein über meine Kinder entscheide... es sind auch seine.

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Re: Kurze Frage

Antwort von aspecialmemory am 18.01.2011, 19:49 Uhr

Wenn ich mich mal einmischen darf, also ich kann es verstehen, daß jemand nach einer Trennung wieder zurück in seine Heimat möchte. Sie verläßt ja nicht das Land! Ich denke wenn sich die Mutter wohl fühlt, dann tun es auch die Kinder und Kinder sind sehr anpassungsfähig und finden schnell neuen Kontakt.

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