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Geschrieben von Julie am 07.08.2013, 18:05 Uhr

in Deutschland Zugewinngemeinschaft

Wenn Ehepaare in Deutschland per Ehevertrag nichts anderes vereinbaren, gilt die Zugewinngemeinschaft.
Jedem gehört das, was er vor der Ehe besessen hat - und das, was in der Ehe hinzugekommen ist - ALLEINE.
Im Falle einer Trennung werden die jeweiligen Vermögensstände zu Beginn und am Ende miteinander verglichen.
Der, der in der Ehe mehr Vermögen "hinzugewonnen" hat, muss dem anderen am Ende der Ehe die Hälfte des Unterschiedsbetrages geben.
Klingt kompliziert.- ist aber einfach.

 
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