Geschrieben von Bellbell am 07.08.2013, 14:16 Uhr |
Ich frag mal was für einen guten Freund....
Folgende Situation: Er ist mit seiner Frau 14 Jahre verheiratet (keine Kinder). Er ist Seemann und ständig unterwegs. Seine Frau studiert nun mittlerweile die komplette Zeit der Ehe. Sie bekommt es einfach nicht fertig und will wohl auch nicht. Sie genießt das wohl sehr nicht arbeiten zu müssen.
Nun erzählte er mir das er sich scheiden lassen möchte und sich in seinem Heimathafen eine kleine Wohnung mieten will.
Jetzt zu meiner Frage: es ist klar das er ihr Unterhalt zahlen muss aber wenn sie in den nächsten 14 Jahren auch niemals arbeiten wird, muss er dann für sie aufkommen? Er sagt ja...aber ich kann mir das kaum vorstellen. Sie ist jung und gesund und durchaus auch in der Lage neben dem Dauerstudium arbeiten zu gehen.....wie seht ihr das, vielleicht kann mir jemand ja was dazu sagen....
Danke schonmal.....
Re: Ich frag mal was für einen guten Freund....
Antwort von puhbär am 07.08.2013, 14:42 Uhr
Hallo,
er wäre nur Unterhaltspflichtig, wenn die beiden Kinder hätten und diese noch nicht im Kindergartenalter wären.
Sprich, er muss gar nicht für sie zahlen. Das Gesetz wurde dahingehend ja (ich glaube es war bereits 2008) geändert.
VG
puh
Re: Ich frag mal was für einen guten Freund....
Antwort von Mami65 am 07.08.2013, 15:21 Uhr
Sie ist volljährig und gesund und kann selbst ihren Unterhalt verdienen.
Re: Ich frag mal was für einen guten Freund....
Antwort von Bellbell am 07.08.2013, 15:33 Uhr
Ja..so denke ich mir das auch..und sie studiert nun schon so ewig, wie lange soll er das noch finanzieren. Danke
Re: Ich frag mal was für einen guten Freund....
Antwort von maxwell! am 07.08.2013, 15:35 Uhr
Deswegen "studiert" sie schon so lange. Weil er das finanziert. Ich wäre mir anseiner Stelle schon vor sehr langer Zeit in dieser Hinsicht veräppelt vorgekommen. Nun erntet sie die Früchte ihres Studentenlebens. Kein Mitleid.
Re: Ich frag mal was für einen guten Freund....
Antwort von Bellbell am 07.08.2013, 16:23 Uhr
Naja...von Mitleid hab ich nicht gesprochen. Aufgefallen ist im das natürlich schon oft...aber wie das dann so ist wenn man liebt.
Ich konnte mir einfach nicht vorstellen das er nun nach der Scheidung noch voll für sie Unterhalt zahlen soll...das wäre ja ein Ding.
Re: Ich frag mal was für einen guten Freund....
Antwort von Nikas am 07.08.2013, 16:59 Uhr
Die Frau Deines Freundes ist ein bisschen zu spät geboren. Früher hätte sie noch schön weiterstudieren und einen Jodelkurs oben drauf satteln können.
Re: Ich frag mal was für einen guten Freund....
Antwort von shinead am 07.08.2013, 18:00 Uhr
Trennungsunterhalt wird er ihr bis zur Scheidung schon zahlen müssen. Danach wird der Unterhalt "ausgeschlichen", bis sie dann gar kein Geld mehr bekommt.
Re: Ich frag mal was für einen guten Freund....
Antwort von Bellbell am 07.08.2013, 20:28 Uhr
Auch wenn sie am Dauerstudieren ist? Grundschullehramt kann doch keine 14 Jahre dauern???
Re: Ich frag mal was für einen guten Freund....
Antwort von AbgelHaine am 07.08.2013, 21:20 Uhr
sind 14 jahre nicht 28 semester ( wenn ich nicht falsch liege ist ein halbes jahr ein semester ) klingt echt hart 28 semester ...
Re: Ich frag mal was für einen guten Freund....
Antwort von fiammetta am 07.08.2013, 22:55 Uhr
Hi,
ihre Chancen stehen schlecht, denn sie hatte endlos lange Zeit, um auch mit Kindern das Studium zu beenden. Er war zwar verpflichtet, ihr eine Ausbildung zu finanzieren, wenn sie noch keine hatte bzw. keine, die arbeitsplatzträchtig war, aber sie hat das etwas überstrapaziert. Blöd wäre allerdings, wenn sie noch husch-husch ganz schnell und natürlich rein zufällig schwanger würde. Dann blecht er noch `ne Weile.
LG
Fiammetta
Re: Ich frag mal was für einen guten Freund....
Antwort von mf4 am 08.08.2013, 13:59 Uhr
Er hat es 14 Jahre so mitgemacht und finanziert und dann ist es nur recht und billig, dass er das bis zur Scheidung weiter tut. Er hätte ja längst mal eine Änderung fordern können. Nach der Scheidung sieht sie nichts mehr, denn es gibt keine Kinder.
Re: Ich frag mal was für einen guten Freund....
Antwort von shinead am 08.08.2013, 14:13 Uhr
Kein Studium dauert 14 Jahre!
Er hat sie da die ganze Zeit veräppeln lassen und wird diese eheliche Absprache (du studierst, ich arbeite) noch bis zur Scheidung tragen müssen. Trennungsunterhalt ist IMMER zu zahlen. Auch wenn sie während der Ehe kinderlose Hausfrau gewesen wäre. Binnen dieser Trennungsphase wird sie sich neu orientieren müssen.
Nach der Scheidung sieht es anders aus. Ausbildungsunterhalt muss er m.E. nicht zahlen, da sie mit ihren 28 Semestern mehr als bewiesen hat, dass sie das Studium nicht ernst nimmt. Das reicht aus um den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zu verwirken.
Bis zur Scheidung ist er mit ihr verheiratet. Solange zahlt er.
Warum sollte sie denn weiter 14 Jahre studieren???
Antwort von MM am 09.08.2013, 12:56 Uhr
Nur weil sie schon 14 Jahre studiert???
Wovon finanziert sie denn das Studium?
(Und warum will er sich scheiden lassen? OK, irrelevant für die Frage...)
Warum sollte er für sie aufkommen müssen? Man muss für Kinder aufkommen, nicht für erwachsene Leute - denke ich jedenfalls mal, hier in Tschechien ist es auf jeden Fall so. In der Regel arbeitet man/frau ja, wenn auch vielleicht Teilzeit oder so... Dann muss sie sich halt was suchen.
Ach so, veräppelt würde ich mir an seiner Stelle auch vorkommen...
Antwort von MM am 09.08.2013, 13:00 Uhr
... ich hatte nur beim ersten Lesen nicht verstanden, dass er sich DESWEGEN scheiden lässt - was verständlich ist, wann sie keine Einsicht zeigt! Mir war nicht klar, dass sie sich das Ganze von ihm finanzieren lässt, dachte sie jobbt vielleicht zumindest etwas... Krass, 14 Jahre nur auf seine Kosten und ohne ein absehbares Ende...! :-/
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