Partnerschaft - Forum

Partnerschaft - Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Benedikte am 07.08.2013, 18:05 Uhr

genauso wie bei Euch

im Prinzip jedenfalls. Die meisten Ehepaare haben den gesetzlichen Guerstand, sog. Zugewinngemeinschaft, gewaehlt. Dies bedeutet, dass jedem erstmal seins gehoert, alleine und ausschliesslich, dass aber im Falle einer Scheidung der Zugewinn geteilt werden muss.

Bspw. habe ich mir eine Eigentumswohnung gekauft, ich alleine. Die gehoert nur mir. Im Falle einer Scheidung haette mein Mann aber Anspruch auf die Haelfte, also den halben wert der Wohnung. Wie krawallie richtig schrieb, merken tut man die Zugewinngemeinschaft erst, wenns kracht.

Jeder darf das behalten, was er in die Ehe mitgebracht hat plus gewisse Sonderdinge. Geschenke, Erbnschaften und so. Aber aufgepasst, wenn man in einem Jahr ein aktienpaket ernst mit 10.000 Wert, gehoeren einem die 10.000 alleine. Wenn die akyien steigen im Wert und im Jahr drauf 20.000 wert sind, ist der Mehrwert, also die 10.000, Zugewinn und muessen geteilt werden.

von daher, wohl wie bei Euch, aber geteilt wird das Yugewinne rechtlich erst bei scheidung

Benedikte

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge in Partnerschaft - Forum
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.