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Geschrieben von shinead am 08.08.2013, 14:13 Uhr

Ich frag mal was für einen guten Freund....

Kein Studium dauert 14 Jahre!

Er hat sie da die ganze Zeit veräppeln lassen und wird diese eheliche Absprache (du studierst, ich arbeite) noch bis zur Scheidung tragen müssen. Trennungsunterhalt ist IMMER zu zahlen. Auch wenn sie während der Ehe kinderlose Hausfrau gewesen wäre. Binnen dieser Trennungsphase wird sie sich neu orientieren müssen.

Nach der Scheidung sieht es anders aus. Ausbildungsunterhalt muss er m.E. nicht zahlen, da sie mit ihren 28 Semestern mehr als bewiesen hat, dass sie das Studium nicht ernst nimmt. Das reicht aus um den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zu verwirken.

Bis zur Scheidung ist er mit ihr verheiratet. Solange zahlt er.

 
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