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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 31.05.2012, 14:44 Uhr

Du darfst Dich stundenlang darüber ärgern.....

..... aber Du bist nicht dazu verpflichtet.

Ärgern ändert nämlich nichts.

Deine SchwieMu DARF die Kinderbetreuung verweigern. Sie darf auch so tun, als ob sie sie eigentlich nicht verweigert. Und Du darfst das beides doof finden.

Blöd - für Dich - ist es, wenn Du das jetzt die nächsten 20 Jahre doof findest, das bringt Dich nämlich nicht weiter und macht nur verbittert.

Finde eine andere Lösung und feddich.

 
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