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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 04.11.2013, 10:14 Uhr

Das mit dem Aufenhaltsbestimmungsrecht sehe ich ein Bisschen anders, Strudel...

Aber das hat doch mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht nix zu tun.

Wenn der Urlaub mehr kostet, als das Familienbudget hergibt, dann springt das Recht, gemeinsam über das Familieneinkommen zu bestimmen, ein. Aber doch nicht die Tatsache, daß einer bestimmt, wo der andere wann zu sein hat.
Bei der Feierplanung geht es ja eben darum, das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Partners zu berücksichtigen. Sonst bestimmt der Partner, daß sein Körper sich im Büro aufzuhalten hat und daher nicht an der Familienfeier teilnehmen kann.

Ich bleibe dabei: Wo sich mein Körper wann aufhält, bestimme ICH. Andere Leute - Lebenspartner, Kinder, Chefs - dürfen ihre Wünsche diesbezüglich äußern, die ich dann entsprechend der Konsequenzen für mich (ist es schlimmer, wenn der Chef sauer ist oder der Partner?) berücksichtige. Aber die letzte Entscheidung liegt bei mir. Sogar dann, wenn ich entscheide, meinen Körper von einer Brücke zu werfen.

 
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