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Geschrieben von Sonja31 am 16.04.2009, 12:20 Uhr

Anderes Thema: Psychomänner

Notfalls gibt es ja das Stalking-Gesetz in D.

Dann darf er sich nur bis auf 500 m Entfernung nähern. Dazu braucht sie wohl ein paar Beweise? Weiß ich nicht genau, aber ich würde mal bei der Polizei nachfragen, welche Möglichkeiten sie hat.

 
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