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Geschrieben von ninas am 10.07.2008, 9:22 Uhr

Also ich sehe das wieder mal etwas anders....

Gut, du hast eine Abneigung gegen deine Schwägerin, und es stört dich, dass ihr so viel Kontakt habt.
Aber, du sprichst hier von dem Bruder deines Mannes.

Du schriebst: ----- Ich hab meine Freundinnen/Freunde und meine Schwester...---
Das sind DEINE Leute, sowie deine Schwägerin und der Bruder deines Mannes die Leute deines Mannes sind.
Die Brüder fahren zusammen Motorrad und haben wohl Spass miteinander. Offensichtlich meint deine SChwägerin, durch eure beider SChwangerschaften, eine Gemeinsamkeit zu sehen, und glaubt, dass ihr eiin Freundschaftliches Verhältnis aufbauen könnt.
Es steht dir frei, deiner Schwägerin abzusagen, und mit deinen Leuten etwas zu unternehmen, in der Zwischenzeit kann dein Mann was mit seinem Bruder unternehmen.

Du schriebst:
----Einfach Klappe und raus halten? Solange ich nicht "mit muss"? ---
Ja, denn wenn dein Mann mit seinem Bruder etwas unternehmen möchte solltest du dich raushalten, wenn du nicht mit musst. Du kannst zwar äussern, dass du nicht mit möchtest, aber du kannst nicht von deinem Mann verlangen, dass er sich, nur weil du es so möchtest, von seinem Bruder fernhalten und mit deinen Freunden abgeben soll.

 
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