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Geschrieben von leaelk am 01.03.2016, 10:41 Uhr

@tiktak

Das stimmt so nicht mit den 17% vom letzten Verdienst!

Wenn man unter 3 Stunden täglich arbeiten kann, dann bezieht man volle Erwerbsminderungsrente. Kann man unter 6 Stunden täglich arbeiten, dann bezieht man Teil-Erwerbsminderungsrente.

Ich selber beziehe volle Erwerbsminderungsrente und bin deutlich nach 1960 geboren und meine Rente wurde nach den kompletten Einzahlungen in den Jahren VOR der Erwerbsminderung berechnet und dann hochgerechnet auf die faktische Rente, zum Regelrentenalter.
Deshalb muss man zur Antragsstellung auch das Rentenkonto prüfen lassen, ob alles erfasst wurde.
Da ich in den Jahren, in denen ich eingezahlt habe relativ gut verdient habe, bekomme ich eine ziemlich hohe Rente, die ca. 50% von dem ausmacht, was ich vorher als Berufsanfängerin verdient habe. Ich bin schließlich schon mit 33 Jahren verrentet worden.

 
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