Geschrieben von Jomol am 22.05.2019, 10:57 Uhr |
Krankmeldung
Du kannst zu Hause bleiben. Das ist zunächst erstmal unbezahlt sowieso möglich. Meine Kollegin sagt, unser Arbeitgeber bezahlt für vier Tage pro Kind und Jahr weiter, wenn man den Krankenschein abgibt (was man ja wegen der Freistellung eh muß). Wenn Du zur Pflege Deines gesetzlich versicherten Kindes zu Hause bleibst, kannst Du auch die dritte Woche noch zu Hause bleiben- dann eben genauso als unbezahlte Freistellung.
Grüße,
Jomol
- Krankmeldung - rabe71 21.05.19, 23:02
- Re: Krankmeldung - Anna3Mama 22.05.19, 7:53
- Re: Krankmeldung - Jomol 22.05.19, 10:57
- Re: Krankmeldung - niklas2006 22.05.19, 22:03
- hast Du Überstunden ? - Ellert 23.05.19, 20:15
- Re: Krankmeldung - Tigerblume 24.05.19, 16:07