Geschrieben von Anna3Mama am 22.05.2019, 7:53 Uhr |
Krankmeldung
Wir sind zwar gesetzlich, aber mich hat es gerade selbst interessiert...
Regelung für privat Versicherte: Für Kinder, die privat versichert sind, erhalten die Eltern kein Kinderkrankengeld. Hier zieht der §45 SGB V nicht, dafür gilt ein anderer Paragraf: §616 BGB – „Vorübergehende Verhinderung“ . Der Paragraf legt fest, dass ein Arbeitnehmer in bestimmten Notfällen bezahlt fehlen darf. Mit Notfällen sind Todesfälle im engsten Familienkreis gemeint, zudem Gerichtstermine, die eigene Hochzeit – wobei hier der Begriff „Notfall“ etwas kurios erscheinen mag – und die Erkrankung eines Kindes.
Um die Notwendigkeit der Betreuung zu belegen, genüge es, eine formlose Bescheinigung des Kinderarztes beim Arbeitgeber vorzulegen,
(Osnabrücker Zeitung)
Also dem AG die Bescheinigung des Arztes vorlegen würde ich sagen.
- Krankmeldung - rabe71 21.05.19, 23:02
- Re: Krankmeldung - Anna3Mama 22.05.19, 7:53
- Re: Krankmeldung - Jomol 22.05.19, 10:57
- Re: Krankmeldung - niklas2006 22.05.19, 22:03
- hast Du Überstunden ? - Ellert 23.05.19, 20:15
- Re: Krankmeldung - Tigerblume 24.05.19, 16:07