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Geschrieben von shinead am 13.03.2009, 22:17 Uhr

Kennt sich hier jemand mit Rechtsfragen aus?

Meines Wissens nach ist die Klausel, mit der um eine halbe Stunde versetzte EV nicht mehr gültig. Würde dafür aber meine Hand nicht ins Feuer legen...

Grundsätzlich: Dumm gelaufen. Ihr wart zur Versammlung eingeladen und habt euer Stimmrecht nicht genutzt. Pech gehabt. Ihr hättet auch eine entspechende Vollmacht abgeben können, auf die Ihr eure Stimmen vorab schriftlich festlegt. Die werden dann vom Hausverwalter mitgezählt.
Wer auf seine Rechte verzichtet, verzichtet auch auf das Recht meckern zu dürfen.
Klar habt ihr nur eine Stimme, aber Beschlüsse werden vorab ja diskutiert. Wer gute Argumente hat, kann u.U. seine Miteigentümer umstimmen.

Eventuell kannst du noch was machen, weil aus dem Protokoll nicht genau hervorgeht, wie die Bepflanzung gemeint ist.
lmmerhin war im Protokoll nicht von einer "Sperrung" des Weges die Rede.
Das Argument des Schulweges zählt nicht. Privatwege sind nicht für den öffentlichen Verkehr gedacht. Schon allein aus Haftungsgründen würde ich mich dagegen wehren, dass Schulkinder meinen Weg regelmäßig nutzen.

Laß Dich von einem Rechtsanwalt beraten. Aber viel wirst Du nicht tun können. In der nächsten Eigentümerversammlung wird man Dich überstimmen, außer Du kannst Deine Mitbewohner überzeugen.

Ich kann euch nur raten bei der nächsten Eigentümerversammlung anwesend zu sein...

Gruß
Corinna

 
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