Geschrieben von anjos am 13.03.2009, 21:36 Uhr |
Kennt sich hier jemand mit Rechtsfragen aus?
Wie lange existiert der Weg schon??
Man könnte da vllt. übers "GEwohnheitsrecht" was dran ändern. Denn wenn z.B. Hausbesitzer A seit 10 Jahren täglich über einen Privatweg von Hausbesitzer B geht und Hausbesitzer B hat dieses nicht verweigert, dann darf er auch nicht einfach den Weg bepflanzen oder eine Schranke drauf bauen, denn Hausbesitzer A hat ein Gewohnheitsrecht, den Weg zu benutzen.
Ich bin allerdings kein Jurist... ich würde mich bei einem Anwalt kundig machen!
Alles in allem hört sich diese Aktion für mich schon sehr merkwürdig an... denn wenn schon so eine Klausel in der Einladung steht, dann ist ja wohl schon vorher gekungelt worden, wie man diese Neuerung auf jeden Fall durchsetzen kann... auch wenn nicht alle Parteien anwesend sind!
LG, ANdrea
- Kennt sich hier jemand mit Rechtsfragen aus? - schnecke1 13.03.09, 19:57
- Re: Kennt sich hier jemand mit Rechtsfragen aus? - anjos 13.03.09, 21:36
- Re: Kennt sich hier jemand mit Rechtsfragen aus? - shinead 13.03.09, 22:17
- Re: Kennt sich hier jemand mit Rechtsfragen aus? - wickiemama 14.03.09, 11:53
- Re: Kennt sich hier jemand mit Rechtsfragen aus? - shinead 13.03.09, 22:17
- Gültigkeit der Klausel wg. Beschlussfähigkeit - Bubbles 14.03.09, 19:17
- Re: Kennt sich hier jemand mit Rechtsfragen aus? - anjos 13.03.09, 21:36
"Spinnt" hier noch ein Kind so rum ? Was kann man da tun ?
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Herje, diese Phasen machen mich noch wahnsinnig!
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