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Geschrieben von emilie.d. am 07.03.2017, 8:50 Uhr

Falls Ihr geteiltes Sorgerecht habt,

dürfte er bei der Schulwahl mitentscheiden. Aber auch da müsste er, wenn er Schule XY ablehnt, letztendlich vor Gericht begründen, wieso.
Bei der Tamu hat er auch bei gemeinsamen SR kein Mitspracherecht. Und ein Anrecht, zusammen mit Dir in der Eingewöhnung zu hocken sowieso nicht.

 
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