Geschrieben von emilie.d. am 07.03.2017, 8:50 Uhr |
Falls Ihr geteiltes Sorgerecht habt,
dürfte er bei der Schulwahl mitentscheiden. Aber auch da müsste er, wenn er Schule XY ablehnt, letztendlich vor Gericht begründen, wieso.
Bei der Tamu hat er auch bei gemeinsamen SR kein Mitspracherecht. Und ein Anrecht, zusammen mit Dir in der Eingewöhnung zu hocken sowieso nicht.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Probleme mit Kindsvater - Schnabeltier 06.03.17, 19:22
- Re: Probleme mit Kindsvater - merrie85 06.03.17, 20:40
- Re: Probleme mit Kindsvater - EarlyBird 06.03.17, 23:51
- Re: Probleme mit Kindsvater - mama-nika 07.03.17, 8:38
- Re: Probleme mit Kindsvater - emilie.d. 07.03.17, 8:45
- Falls Ihr geteiltes Sorgerecht habt, - emilie.d. 07.03.17, 8:50
- Re: Eigentlich ist da gar kein Problem! - Hexhex 07.03.17, 10:13
Die letzten 10 Beiträge in Rund ums Kleinkind - Forum
Sand ins Gesicht werfen
Dr. Busse
Schuhgeschäft im Ruhrgebiet
Schadstoffe im Kinderwagen - Meinungen?
Möchte mal Hallo sagen!
Trotzverhalten sobald Vater nach hause kommt
Ohne Kleinkind ins den Urlaub?
1 jähriger und sein abendliches Essverhalten
Tragejackenwahl wird zur Qual
EEG-Untersuchung bei 4-jährigem
Dr. Busse
Schuhgeschäft im Ruhrgebiet
Schadstoffe im Kinderwagen - Meinungen?
Möchte mal Hallo sagen!
Trotzverhalten sobald Vater nach hause kommt
Ohne Kleinkind ins den Urlaub?
1 jähriger und sein abendliches Essverhalten
Tragejackenwahl wird zur Qual
EEG-Untersuchung bei 4-jährigem