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Geschrieben von nagchampa am 15.12.2008, 19:50 Uhr

AAArg haarerauf - Wozu eigentlich eine Haftpflicht mit der Klausel für unter 7..

...wenn die dann doch nicht zahlen! Grrrrrr.

Folgendes, Ich habe für meine neue Wohnung eine Privathaftpflicht abschließen müssen. So, dann hab ich gedacht, schlag 2 Fliegen mit einer Klappe, achte drauf, dass deliktunfähige Kinder unter 7 mit eingeschlossen sind, falls mein Fiedelchen (2) doch mal ausversehen.......... rum radauz.

So, der Fall der Fälle ist kürzlich eingetroffen. Ausversehen ist ein I-pot-Lautsprecher einer Bekannten zu Tode gekommen. Naja, es war meine Tochter. Nicht mit Absicht, aber sie war es ausversehen. So, hab den Schaden meiner Privathaftpflicht gemeldet. Jetzt bekomme ich einen Brief, die zahlen nicht, weil das Kind unter 7 ist. Grrrrrrrrr. Wozu dann diese Klausel im vertrag. Ich hatte die Tante von der Versicherung extra gefragt. So, mir ist schon klar, dass der Besitzer eigentlich Pech hat. Was läd er auch eine 2jährige und dessen Mutter zu sich ein, und lässt grob fahrlässig auch noch seine Elekto-Geräte rumstehen. Aber, da es kein Fremder ist, sondern eben eine Bekannte, sitz ich jetzt auf dem Schaden selber. Klaro, ich zahle ihr nicht den Neuwert, mache das Geld ja auch nicht selber und das Ding war schon 2 Jahre, aber ich stehe sozusagen ihr gegenüber moralisch in der Pflicht.

So, dass ärgert mich etwas. Fühle mich ein klein wenig verarscht von der Versicherungstante.

Wie würdet ihr verfahren? Die Versicherung meinte doch so freundlich, dass doch die Bekannte sich bitte mit der Versicherung jetzt rumschlagen soll, weil die ja nicht zahlen will und die Bekannte von ihr Geld haben will.
Hahahahaha. Die will letztlich von mir das Geld........ Die Bekannte steht bei mir vor der Tür oder ruft an, nicht bei der Versicherung.

Suse

 
2 Antworten:

Re: AAArg haarerauf - Wozu eigentlich eine Haftpflicht mit der Klausel für unter 7..

Antwort von grinseblinse am 16.12.2008, 1:13 Uhr

Geh in Widerspruch, das hilft meistens.
Ich hatte jetzt den Fall das ein Ast auf mein Auto gefallen ist, mein Auto stand auf dem Grundstück meines vermieters. Erst wollten sie nicht zahlen, dann bin ich in widerspruch, schon wollten die Fotos und Kostenvoranschlag und schon ging das.

Geh immer und immer wieder in Widerspruch, solang die Kleine mit abgesichert ist. Was soll denn das?

Deine Bekannte muss dich da auch net nerven.

Viel Glück

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Re: AAArg haarerauf - Wozu eigentlich eine Haftpflicht mit der Klausel für unter 7..

Antwort von Micimaus am 16.12.2008, 13:12 Uhr

ich denke auch, gehe in widerspruch!

ich glaube das zahlen der leistungen unter 7 jahre ist ne freiwillige sache der versicherung!

mici

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