Kinderwunschbehandlung

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Geschrieben von Herbstblatt am 12.08.2023, 15:56 Uhr

Was gilt als Versuch?

Das ist so nicht ganz richtig oder falsch formuliert: Kryos zahlen die Krankenkassen grundsätzlich NICHT, das ist immer eine Privatleistung.

Es stimmt aber, dass es bei dir - auch ohne Transfer - als Versuch zählt. Versuch ist immer, sobald EZ und Spermium zusammengebracht werden, d.h. selbst eine Nullbefruchtung zählt als Versuch.

Ich würde dir empfehlen bei vielen EZ auf Blatos zu gehen. So findet vorab schon eine Selektierung statt, da die Kryo Kosten auch nicht ganz günstig sind, man wird hier leider als Privatpatient abgerechnet.

Viel Glück und Erfolg!

 
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