Erster Kinderwunsch

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Geschrieben von kitty82 am 14.05.2008, 15:28 Uhr

@Michaela250 & all

Hallo!
Ich antworte dir mal hier oben... Mädels haben schon wieder so fleißig geschrieben. *freu* Viel zu lesen, da ich schon ein paar Tage nicht oder nur sehr wenig hier sein konnte.

Ich würde an deiner Stelle beim deinem Arzt anrufen und sagen, dass du eine ss nicht ausschließen kannst. Die werden dir dann ja sagen, ob du den Termin lieber verschieben sollst.

Bei mir ist es so, dass ich am 10.4. gegen Rötel geimpft wurde und nicht wusste, dass man danach 3 Monate nicht ss werden sollte. Bin auch echt zu blöd, warum hab ich mich vorher nicht erkundigt!?

Jetzt bin NMT + 2 oder 3 und mach mir natürlich voll die Gedanken. Was ist, wenns geklappt hat??? Das ist echt ein blödes Gefühl... Irgendwie habe ich jetzt sogar Angst davor, dass es geklappt hat. Nur wegen dieser blöden Impfung. Wisst ihr was ich meine.



LG Nadine

 
2 Antworten:

Re: @Michaela250 & all

Antwort von snoopy72 am 14.05.2008, 16:41 Uhr

Hi Kitty, ich weiss genau was du meinst und ich drücke dir die Daumen dass alles gutgeht.....

Ich sollte mich eigentlich gegen Zecken impfen lassen, da wir hier am Oberrhein ziemlich viel davon haben u. ich viel im Wald mit dem Fahrrad und so unterwegs bin........ mein Hausarzt meinte aber ich sollte das nach dem Kinderkriegen machen........jetzt warte ich halt ab........... und die alten Impfungen sollte ich eigentlich auch auffrischen, sollte aber auch hier warten..........

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Re: @Michaela250 & all

Antwort von fungirl271282 am 14.05.2008, 20:07 Uhr

Hallo, also ich habe genau das gleiche problem, habe folgendes gefunden:

Wie und wann wird geimpft?
Die zweimalige MMR-Impfung sollte bereits im Kindesalter erfolgt sein, sie kann aber auch jederzeit nachgeholt werden. Vor der Impfung erwachsener Frauen sollte eine Schwangerschaft unbedingt ausgeschlossen werden und auch bis zu drei Monate nach der Impfung soll eine Schwangerschaft vermieden werden. Eine versehentliche Impfung während der Schwangerschaft gilt jedoch nicht als Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.

LG

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