Geschrieben von Astrid am 29.03.2023, 8:30 Uhr |
Ups…
Sorry, ich habe dein zweites Posting nicht gesehen. Und ich dachte, es geht um ein Baby.
Wer hat denn angeordnet, dass deine Tochter allein ins Krankenhaus soll? Der Vater oder das Jugendamt? Der Vater kann dir nicht verbieten mitzugehen in die Klinik. Wenn es das Jugendamt war, würde ich nochmal mit denen reden - allein. Sage, dass du im Krankenhaus ja unter Aufsicht bist, du kannst dort gar nichts tun, was deinem Kind schadet. Und sage, dass deine Tochter noch nie allein geschlafen hat.
Ich glaube, es ist jetzt Zeit, dass du dir einen Rechtsanwalt nimmst! Du musst dich für dein Kind einsetzen, nicht nur bei der Sache mit dem Krankenhaus, sondern auch generell. Sonst macht der Vater, was er will.
Wenn du kein Geld hast, übernimmt der Staat die Kosten. Der Anwalt beantragt dann für dich einen Beratungsschein (du bezahlst dann selbst gar nichts!). Auch eventuelle Gerichtskosten werden dann vom Staat übernommen (Prozesskostenhilfe). Suche dir einen Anwalt für Familienrecht heraus und rufe gleich dort an, um einen Termin auszumachen!
LG
- Stationärer Aufenthalt ohne Mutter - Zuckerwattefee 28.03.23, 22:50
- Re: Stationärer Aufenthalt ohne Mutter - Sonnenblume. 29.03.23, 1:11
- Re: Stationärer Aufenthalt ohne Mutter - Zuckerwattefee 29.03.23, 6:43
- Re: Stationärer Aufenthalt ohne Mutter - Astrid 29.03.23, 8:23
- Ups… - Astrid 29.03.23, 8:30
- Re: Stationärer Aufenthalt ohne Mutter - HSVMarie 29.03.23, 8:37
- Re: Stationärer Aufenthalt ohne Mutter - Sonnenblume. 29.03.23, 1:11