Geschrieben von Flitzepiepe2010 am 20.05.2014, 11:25 Uhr |
Richtig wie Zwerg 1511
schon schreibt: Anerkennung der Vaterschaft hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Wenn ihr dem Amt gegenüber nicht etwas anderes erklärt habt, hast Du als bei der Geburt nichtverheiratete Mutter erst einmal das alleinige Sorgerecht.
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- Frage Betreuungsvertrag Kita - MissLady87 19.05.14, 16:29
- Re: Frage Betreuungsvertrag Kita - Woelfin90 19.05.14, 17:40
- frage dazu: - biggi71 19.05.14, 21:25
- Re: Frage Betreuungsvertrag Kita - Oktaevlein 19.05.14, 23:15
- Re: Frage Betreuungsvertrag Kita - Zwerg1511 20.05.14, 6:33
- Richtig wie Zwerg 1511 - Flitzepiepe2010 20.05.14, 11:25
- Re: Frage Betreuungsvertrag Kita - Zwerg1511 20.05.14, 6:33
- Nur mit Erklärung... - Flitzepiepe2010 20.05.14, 11:20
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