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Geschrieben von Flitzepiepe2010 am 20.05.2014, 11:25 Uhr

Richtig wie Zwerg 1511

schon schreibt: Anerkennung der Vaterschaft hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Wenn ihr dem Amt gegenüber nicht etwas anderes erklärt habt, hast Du als bei der Geburt nichtverheiratete Mutter erst einmal das alleinige Sorgerecht.

 
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