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Geschrieben von Zwerg1511 am 20.05.2014, 6:33 Uhr

Frage Betreuungsvertrag Kita

Nein, hat nichts miteinander zu tun.

Wenn Ihr nicht verheiratet seid, hast Du erst mal automatisch das alleinige Sorgerecht, außer ihr habt es anders geregelt oder Vater beantragt es im Nachhinein.

LG

 
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