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Geschrieben von Ani123 am 03.08.2022, 7:33 Uhr

OT: pendeln zur kiga 3 h am Tag noch zumutbar..

Zum Punkt "Verfügbarkeit des Kitaplatzes bei Umzug" sollten sie sich erkundigen. Aus Erziehersicht kann ich dazu sagen, dass öfter Kinder noch ein Jahr bleiben trotz Umzug, weil es im neuen Ort keinen Betreuungsplatz gibt und die Kosten dann übernommen werden. Sobald der neue Ort einen Platz hat wechselt das Kind. Das kann im laufenden Kitajahr sein, genauso wie im Sommer.

Das Kind hat einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz und da sie einen hat und es scheinbar keinen anderen gibt wird sie den dafür behalten. Sollte ihr der Platz wirklich genommen werden haben die Eltern Anspruch auf einen anderen Platz.

Haben Sie die Gemeinde/Stadt, wo sie hinziehen, angeschrieben? Wenn nein, unbedingt machen mit dem Hinweis, dass sie zum xx.xx.xxxx in die Straße im Ort ziehen. (Straße und Ort entsprechend ersetzen). Erklären Sie, dass sie eine 4-köpfige Familie sind und für ihr Kind (Geburtsdatum) einen Kitaplatz benötigen. Oft hat die Gemeinde/Stadt noch was in der Hinterhand und vergibt die Plätze dann. Evtl. weiß die Gemeinde/Stadt auch schon, dass ein anderes Kind zum Tag X die Kita wechselt und entsprechend ein Platz frei wird. Das wird keine Kita einem am Telefon mitteilen, allerdings wird die Gemeinde/Stadt bemüht sein, den Platz schnellstmöglich wieder zu belegen.
Weisen Sie im Schreiben darauf hin, dass ihr Kind seit dem xx.xx.xxxx die Kita (Name und Ort angeben) besucht. Fragen Sie vorher in der Kita nach, ob es weiterhin dort betreut werden kann und lassen sie es sich schriftlich geben. Schreiben Sie in den Brief zur Gemeinde/Stadt, dass die Kita die Betreuung fortsetzen kann und legen das Schreiben bei. Erklären Sie, warum sie das nur als Übergangslösung sehen (Fahrweg, soziale Kontakte, evtl. deswegen Verkürzung der eigenen Arbeitszeit, evtl. längere Betreuungszeiten nötig wegen des langen Fahrweges als vorher, usw.) und dass sie deshalb einen Kitaplatz in der Nähe haben möchten.
Setzen Sie eine Frist bis wann sie eine schriftliche Rückmeldung haben möchten (in der Regel in 2-3 Wochen).
Schicken Sie den Brief per Einschreiben, so dass sie nachweisen können, dass er angekommen ist.

Lassen Sie sich alles schriftlich geben, damit sie nachweisen können, dass sie ihre Pflicht getan haben. Z. B. dass ihr Kind weiterhin die andere Kita besuchen kann und falls nötig welche Anforderungen dafür gestellt werden (z. B. Kostenübernahme vom neuen Ort). Die Antwort der Gemeinde/Stadt, denn am Telefon kann einem viel erzählt werden, was leider nachher keiner dort mehr weiß. Ein Schriftstück kann nur schwer widersprochen werden.

Evtl. bekommen sie so einen Platz. Falls nicht sollten sie ihr Kind bzw. dann auch ihr 2. Kind regulär anmelden (vermutlich online?) und hoffen, dass ihnen ein Platz zugeteilt wird. Da der Platz vermutlich erst zum Sommer 2023 sein wird und es evtl. vorher wegen der Kostenübernahme (wegen neuer Ort) zu Problemen kommen kann sollten sie das jetzt abklären.
Sollte Ihnen ein Platz zugeteilt werden welcher ihnen nicht gefällt können sie den ablehnen, wobei bei es sein kann, dass sie dann keine Kostenübernahme mehr bekommen. Die Gemeine/Stadt muss ihnen nur einen Platz zur Verfügung stellen und das kann sogar der sein wo ihr Kind zurzeit ist. Was Sie auf jeden Fall machen können ist den Platz annehmen, ihr Kind geht dort hin, und es regulär woanders anmelden und im Sommer 2023 wechseln.

 
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