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Geschrieben von SanBo am 28.08.2022, 12:54 Uhr

Noch gar kein Schutz zu diesem Zeitpunkt

Naja eigentlich müsste der Kiga doch den Stand der Dinge kennen? Musstet ihr bei der Anmeldung oder Vertragsunterzeichnung nicht den Impfausweis vorlegen? Eigentlich ist das Standard und somit dürfte da keiner "überrascht" sein. Theoretisch hätte der Kiga sagen müssen, Beginn der Betreuung erst mit abgeschlossener 2. Impfung. In der Schule kommt es gerade bei Flüchtlingskindern, die nicht im Kiga waren, häufiger vor, dass entweder beide oder zumindest die 2. Impfung fehlt. Da wird auf zügiges Nachholen bestanden und nicht gleich Meldung beim GA gemacht. Aber Kiga ist ja was anderes, es besteht keine Kiga-Pflicht. Dennoch ist der Kiga verpflichtet, im Vorfeld darauf hinzuweisen.

 
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