Geschrieben von Fuchsina am 11.11.2013, 11:58 Uhr |
Kita nur mit Arbeitsbescheinigung?
Nein, der Rechtsanspruch für U3 Betreuung ist ganz klar nicht an der Berufstätigkeit der Eltern gekoppelt. Noch dazu hast Du ja ab August eine Stelle - wenn ich richtig verstanden habe - so dass es absolut verständlich ist, dass Du schon einige Monate vorher einen Platz brauchst.
- Kita nur mit Arbeitsbescheinigung? - Lexy13 11.11.13, 11:47
- Re: Kita nur mit Arbeitsbescheinigung? - sojamama 11.11.13, 11:50
- Re: Kita nur mit Arbeitsbescheinigung? - Fuchsina 11.11.13, 11:58
- Re: Kita nur mit Arbeitsbescheinigung? - Johanna3 11.11.13, 12:09
- ein Arbeitsvertrag ab September - Jeckyll 11.11.13, 12:34
- Bescheinigung über Wiederaufnahme der Ausbildung schon... - Flitzepiepe2010 11.11.13, 13:03
- Re: Kita nur mit Arbeitsbescheinigung? - Oceansongs 11.11.13, 13:07
- Ja hier auch... - die liebe 11.11.13, 18:08
- Re: Kita nur mit Arbeitsbescheinigung? - Danyshope 11.11.13, 21:10
- Re: Kita nur mit Arbeitsbescheinigung? - Holzkohle 12.11.13, 23:35
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