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Geschrieben von Fuchsina am 11.11.2013, 11:58 Uhr

Kita nur mit Arbeitsbescheinigung?

Nein, der Rechtsanspruch für U3 Betreuung ist ganz klar nicht an der Berufstätigkeit der Eltern gekoppelt. Noch dazu hast Du ja ab August eine Stelle - wenn ich richtig verstanden habe - so dass es absolut verständlich ist, dass Du schon einige Monate vorher einen Platz brauchst.

 
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